Donnerstag, 25. Februar 2021

Zeichen für Kultur: Porzellan

Stehrümmchen oder werthaltiges?



Als zur Mitte des 20. Jahrhunderts in der Stadt Eschershausen allgemein Wert auf Fremdenverkehr gelegt wurde, entstanden Wanderwege, Rasthütten, Sitzbänke, der Stauweiher mit Kinderspielplatz und Waldlehrpfad ... – was eben alles so zu einem staatlich anerkannten Erholungsort gehörte.

Es galt aber auch, den besonderen, kulturellen Fremdenverkehr zu bedienen. Dazu bot sich die Literatur Wilhelm Raabes und sein Geburtshaus an. Darum herum entstanden kleine Dinge, die als Andenken zu kaufen waren. So wie dieser kleine 6 x 6 cm messende Porzellanbehälter für Stifte etc. Recht üppig mit historisierenden Wappen und dem Dreiklang Raabe-Geburtsstadt-Eschershausen geschmückt. Er war wohl erhältlich 
bei Kaufmann Göhmann und Fotografin Wally Gottwald, beide im Steinweg. Dieses Exemplar kaufte man im Fachgeschäft beim Kaufmann Carl Kaese, gleich gegenüber vom Geburtshaus in der Raabestraße.
Stiftablage mit Stil: Porzellan ist farbig besonders schön!
Stilvolle Stiftablage. ML 2020.

Ende.

Donnerstag, 11. Februar 2021

Lingua & Cultura Studienreise

Die Märchen, die Sagen und Bildergeschichten unserer Kindheit

waren zu guten Teilen im Tal der oberen Weser, zwischen Reinhardswald, Solling und den Bückebergen zu Haus.

Eine Busrundreise im September 2020, geführt durch Daniel Leis M. A. (Kunsthistorik) und Prof. Dr. Hans-Jürgen Schrader (Literatur) mit Übernachtungen in Kassel, Beverungen, Bad Pyrmont, Oertzetal brachte eine rund zwanzigköpfige (durch die Corona-Pandemie in sich geschlossene) Gruppe, schließlich nach Eschershausen. 

Busreisen im Weserland
Die Reise zu Literatur/Kultur.

Die reiche, auf diesen Raum bezogene literarische Tradition, fanden Sie in Wilhelm Raabes („Höxter und Corvey“, „Das Odfeld“. Rings um AMELUNGSBORN, „Hastenbeck“ und um die braunschweigische Porzellanmanufaktur FÜRSTENBERG; die Heimat des „Lügenbarons“ von Münchhausen (BODENWERDER) und des Rattenfängers von HAMELN, Hoffmann von Fallersleben in CORVEY, Johann Gottfried Herder in BÜCKEBURG und – nahe des STEINHUDER MEERS – Wilhelm Busch in WIEDENSAHL („Max und Moritz“, „Fipps, der Affe“), schließlich: HEIDEHAUS Arno Schmidts („Das steinerne Herz“).

"Eine Reise der Entschleunigung, die Unendliches am Wege entdecken lässt und bleibende Eindrücke nach Hause mitgibt."

Am Raabemuseum.
Schrader & Reuther
Prof. Schrader,
 Museumsleiterin I. Reuther.

Das zentrale Herzstück, nämlich eines der ganz wenigen deutschen, einem Literaturschaffenden gewidmeten Museum, blieb leider geschlossen. Obwohl eine Museumsführung durch Herrn Schrader hätte durchgeführt werden können (Prof. Dr. Hans-Jürgen Schrader, 20 Jahre Lehrtätigkeit Univ. Göttingen. Emeritierter Ordinarius für deutsche Literatur Univ. Genf. Ehrenpräsident der Internat. Raabe-Gesellschaft, korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen) und obwohl die geschlossene Gruppe im leeren Museum wohl kaum jemanden hätte infizieren können. Es bleibt schon der Eindruck, dass die Verwaltung den Raabespruch nicht kannte, demzufolge gilt "Wehe dem, der überall das Lineal anlegt!", mithin also die gut begründete Abweichung von der Regel, diese Regel bestätigt. Hier hat Museumsleiterin Frau Reuther die Situation angenommen und zumindest das frei zugängliche Raabe-Standbild gezeigt. Die Reisenden waren am Ende voll des Lobes über die vielen gewonnenen Eindrücke und Wissenszuwächse. 

Raabe Standbild.
Bildung am
großen Standbild.


Zwei Charakterköpfe vor Ort.
Zwei - mal ohne
Maultäschle.









Lingua & Cultura Tours, Karolingerstr. 10, 55130 Mainz - www.lc.tours

Ende.

Donnerstag, 4. Februar 2021

Da geht die Freiheit dahin.


Nach den Karlsbader Beschlüssen wurde auch in Braunschweiger Landen Ernst gemacht = Zeitungsverbot!



Verordnungs-Sammlung.
Nro. 2.

Braunschweig, den 22. Februar 1820.
Verordnungssammlung Nr. 20. 1820 mit Zeitungsverbot.
Zeitungsverbot 1820.

(2.) Verordnung, wodurch der Debit des in Straßburg unter dem Namen des Elsasser Patrioten erscheinenden Zeitungsblattes verboten wird. D. D. Braunschweig, den 17ten Februar 1820.

GEORG der Vierte, von Gottes Gnaden König des vereinigten Reichs Großbritannien und Irland, auch des Königreichs Hannover, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg. ec.

Wir ersehen aus einer gedruckten Ankündigung, daß in Straßburg ein Zeitungsblatt, unter dem Namen des Elsasser Patrioten in Deutscher und Französischer Sprache erscheinen wird, dessen Zweck dergestalt als gegen die Deutsche Bundesversammlung und deren Beschlüsse gerichtet, mithin die bestehende Verfassung des Bandes zu gefährden, beabsichtigend sich darstellt, daß der Debit dieses Blattes in Gemäßheit der von Uns unterm 25sten
October v. J. zur Nachachtung bekannt gemachten Beschlusses der Bundesversammlung vom 20sten September v. J. nicht gestattet werden kann.

Verordnungssammlung Nr. 20. 1820, Zeitungsverbot S. 2.
Zeitungsverbot 1820. S. 2.
Wir untersagen demnach hiedurch ausdrücklich den Verkauf, die Vertheilung durch die Post und die sonstige Versendung des erwähnten Elsasser Patrioten (Patriote Alsacien), und haben sowohl die Fürstl. Postämter, als auch jeder andere, welchem dieses Blatt zu obigem Zwecke zugesandt werden möchte, davon, erstere durch die hiesige Postdirection bei Uns, letztere bei der Ortspolizeibehörde zu weiterer Verfügung Anzeige zu thun, die Polizeibehörden aber besonders darüber zu wachen, daß diesem Unsern Verbote zuwider etwa versuchter heimlicher Verbreitung dieses Blattes sofort Einhalt geschehe, und diejenigen, welche sich deren zu Schulden kommen lassen, deßhalb zur gebührenden Verantwortung gezogen werden: sämmtliche hiesige Landeseinwohner aber sich hienach gebührend zu achten.

Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten
Fürstl. Geheimen Canzlei-Siegels.

Braunschweig, den 17ten Februar 1820.

(L. S.)
Auf Allerhöchsten Special-Befehl
v. Schmidt-Phiseldeck. v. Schleinitz.



Verordnungs - Sammlung.
Nro. 10.
D. D. Braunschweig, den 5ten October 1820.

(10.) Verordnung, das Verbot des zu Sittard im Lüttichschen unter dem Titel „Recueil de nouvelles“ erscheinenden Zeitblattes betreffend. Braunschweig, den 25sten September 1820.
Verordnungssammlung Nr. 20. 1820. Recueil.
Zeitschriftverbot a

Wir GEORG der Vierte, von Gottes Gnaden König des vereinigten Reichs Großbritannien und Irland, auch König von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. ec.

Verordnungssammlung Nr. 20. 1820. Recueil.
Zeitschriftverbot b
Eingegangenen Nachrichten zufolge erscheint zu Sittard im Lüttichschen eine, den Titel „Recueil de nouvelles“ führende periodische Schrift, deren Zweck, nach einer darin enthaltenen Aufforderung, mit auf den Abdruck und die Bekanntmachung solcher Schriften gerichtet ist, deren Verbreitung, zufolge des Beschlusses der Deutschen Bundesversammlung vom 20sten September v. J., in den Bundesstaaten verboten werden möchte.
Da nun der Debit des gedachten Zeitblattes bei dieser angekündigten Tendenz desselben in Gewissheit des Vorangezogenen, unterm 25sten October v. J. von uns zur Nachachtung bekannt gemachten Bundestagsbeschlusses, in den hiesigen Landen auf keine Weise gestattet werden kann, und Wir daher den Verkauf, die Versendung und die sonstige Verbreitung des erwähnten Recueil de nouvelles hiedurch ausdrücklich untersagen, so haben sämmtliche Landeseinwohner sich darnach auf das Genaueste zu achten, und wird zugleich den Polizeibehörden damit aufgegeben, mit aller Strenge darüber zu wachen, daß obigem Verbote in keiner Art zuwider gehandelt, eintretenden Falls vielmehr der Contravenient sofort zur Verantwortung und gebührenden Bestrafung gezogen werde; wie denn auch sowohl die Fürstl. Postämter, als ein Jeder andere, welchem das mehrgedachte Blatt zur Verbreitung zugesandt werden möchte, davon unverzüglich, erstere durch die hiesige Fürstl. Postdirection, letztere durch die Orts-Polizeibehörde, bei Uns zu weiterer Verfügung Anzeige zu machen hat.

Verordnungssammlung Nr. 20. 1820. Recueil.
Zeitschriftverbot c,
Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten 
Fürstl. Geheimen Canzlei-Siegels.

Braunschweig, den 25sten September 1820.

(L. S.)

Auf Allerhöchsten Special-Befehl
Graf-v. Alvensleben.
v. Schmidt-Phiseldeck. v. Schleinitz




Ende.

Donnerstag, 21. Januar 2021

Trübsinn bei Raabe - oder Leuchtkäfer?

Es ist eigentlich eine böse Zeit!

Das Lachen ist teuer geworden in der Welt, Stirnrunzeln und Seufzen gar wohlfeil.

So beginnt die Sperlingsgasse und dort, wie auch hier in den Drei Federn, findet unser Autor auf seine Weise höchst beruhigende Worte, nämlich: 

„Der Abend ist herangekommen!...
Wer aber erfahren hat, wie merkwürdig schwarz die Nacht
unter Umständen sein kann, der weiß auch,
welch ein Licht ein einziger Johanniskäfer in den Busch zu werfen vermag…“

Der Johanniskäfer in Praxis ist der Leuchtkäfer in den balsamischen Nächten am Ende des Juni zu St. Johannis – und er ist dort wirklich ein Lichtspender sondergleichen.

Hier im Roman ist der Käfer aber doch als Metapher für die eine, das Spiel verändernde Sache gemeint und somit ein Hinweis darauf, das es nur eines einzigen Dinges bedarf, um eine böse Zeit zu überwinden. 

Virusabild (Autoren: Frau Eckert, Herr Higgins).
Der aktuelle Virus im Abbild.
Erstellt von Eckert und Higgins.

In den bösen Zeiten des Virus kann so ein Satz die Seele doch erbauen, oder?

Ende.

Freitag, 15. Januar 2021

Lesen schützt das Hirn


Es lohnt sich, sein Gehirn frühzeitig und lebenslang durch Lektüre zu trainieren. 



Was, wenn Sie als Kind weder lesen noch schreiben gelernt zu haben?

Forscher führten an der Universität Columbia neuropsychologische Tests zu Gedächtnis, Sprache und visuellen Fähigkeiten mit knapp 1000 älteren Menschen durch. Gut 20% hatten erst spät mit lesen/schreiben begonnen.
Darstellung der Lage des Gehirns.
Zum Glück für uns von der Natur gut geschützt.

Am Studienbeginn hatte jeder dritte Analphabet eine Demenz (jeder fünfte Nichtanalphabet). 
Nach dreieinhalb Jahren war jeder zweite Analphabet an einer Demenz erkrankt und jeder dritte Nichtanalphabet. 
Die Analphabeten hatten demnach ein doppelt so hohes Risiko, während der Beobachtungszeit neu an einer Demenz zu erkranken. 
=> Lebenslanges Lesen und Schreiben stärkt offenbar die Hirnfunktion.

Aufgespießt aus der FAZ.
24. Dezember 2019.

Ende.

Freitag, 8. Januar 2021

Wo sammeln gefährlich wird.


Ein Datenschützer erzählt allen,„die nichts zu verbergen haben“, was alles möglich ist.


Auf den ersten Blick erschien es mir ein wenig absurd, dass ausgerechnet ich einen Beitrag zum Thema „Sammeln“ schreiben sollte, wo ich mich doch eher den ganzen Tag damit befasse, dass möglichst wenig gesammelt wird — zumindest, wenn es um Daten, noch genauer um personenbezogene Daten geht. Aber beim zweiten Nachdenken wurde mir klar, dass es eigentlich ja um zwei Seiten einer Medaille geht. So wie sich Kunst, Literatur und sonstige Sachensammler um möglichst umfassende und vollständige Sammlungen ihrer Wunschobjekte bemühen, so wollen wir Datenschützer dafür sorgen, dass möglichst niemand — weder Behörde noch Unternehmen noch Person — ein vollständiges Bild eines anderen Menschen erlangen kann. Und dies nicht nur, weil es dessen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (zer)stören würde, sondern vor allem, weil es diskriminierend, hinderlich und gefährlich werden kann, für Einzelperson und Gesellschaft.

Tariferhöhung, Jobverlust

„Ich habe nichts zu verbergen“, höre ich in diesem Zusammenhang oft, aber ist das wirklich so? Natürlich ist personalisierte Werbung in erster Linie nervig, aber die meisten von uns nehmen es noch hin, weil wir dafür ja „umsonst“ die Dienste von facebook, google und Co. in Anspruch nehmen dürfen. Etwas anders sähe es bei den meisten sicher schon aus, wenn uns unsere Kfz-Versicherung den Tarif erhöht, weil wir im letzten Jahr zu viel Alkohol gekauft haben, zu viele Punkte in Flensburg gesammelt haben oder zu häufig mit Ausfallerscheinungen beim Arzt oder im Krankenhaus waren. Wenn wir nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, weil aufgrund der von uns aufgerufenen Webseiten eine Depression angenommen wird oder wir bei sozialen Netzwerken zu oft die „falschen“ Seiten aufgerufen haben.

Das sind keine bösartigen Prophezeiungen, sondern ist alles längst möglich und passiert. Man muss sich nur die Pläne der chinesischen Regierung zur umfassenden und totalen Kontrolle über Internet, Videoüberwachung und soziale Kontrolle anschauen, um zu wissen, dass die von Orwell in 1984 beschriebenen Möglichkeiten zur Totalüberwachung der Bevölkerung längst Kinderkram im Vergleich zu den heutigen Technologien sind. Um das zu verhindern, brauchen wir den Datenschutz und die Datenschutzbehörden, die den Datensammlern auf die Finger schauen und kontrollieren, dass gesammelte Daten sachgerecht genutzt werden, gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, und nicht mit anderen Daten verbunden und zu sachfremden Zwecken missbraucht werden.

Die Sammlung der Gehstöcke Wilhelm Raabes in BS, Leonhardtstraße.
Sammlung der 
Gehstöcke W. Raabes. ML2018

Algorithmen entscheiden

Dies ist angesichts der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelten eine echte Herausforderung, weil immer mehr Daten anfallen und diese zu immer neuen Sammlungen verbunden werden. Längst entscheiden nicht mehr nur Menschen darüber, wie, wo und wozu Daten genutzt werden. Immer öfter berechnen und bewerten Algorithmen, welche Nachrichten und Links uns in den Netzwerken erreichen, welche Bewerbungen für eine Stelle infrage kommen, welche Lieferung zuerst auf die Güterzüge geladen wird und welche Schlussfolgerungen über eine Person zu ziehen sind.
Um nicht missverstanden zu werden: Nicht alle Datensammlungen sind schädlich oder abzulehnen, im Gegenteil, gerade im Gesundheitswesen sind sie enorm hilfreich, in der Versorgungsforschung zum Beispiel. Es muss aber eben sichergestellt sein, das die dafür erhobenen und genutzten Daten anonymisiert oder verlässlich pseudonymisiert werden können.

Vielleicht zeigt sich gerade an dieser Stelle am besten, was Sammlungen so bedeutsam für den menschlichen Fortschritt macht. Fortschritt bedeuten Sammlungen, egal ob real oder digital, die dazu dienen, unseren Horizont zu erweitern, in dem wir aus Erfahrung, Anschauung und Historie lernen. Sie dienen der (Weiter)Entwicklung und dem menschlichen Fortschritt. Das zeigt aber auch deutlich, warum die Datensammelwut von sozialen Netzwerken und anderen Internetunternehmen ein Riegel, zumindest eine gute Kontrolle vorgeschoben werden muss: Die kommerzielle Nutzung von Daten anderer Menschen zur Gewinnmaximierung einiger Quasi-Monopolisten dient weder den Menschen noch dem Fortschritt.

Ulrich Kelber ist Bundesbeauftragter für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Ausriss aus Vier Viertel Kult.
SBK, Herbst 2019.

Ende.

Freitag, 1. Januar 2021

Die Wiedereinführung des Politoffiziers 1819 in Braunschweigischen Universitäten.


Studenten, die jenseits des Lehrplans nachdenken? Geht gar nicht!


Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 84.
König Georg regiert England, Irland,
Hannover, Braunschweig
und beweist 1819 seine Bündnistreue.

(14) Bekanntmachung des deutschen Bundestags-Beschlusses, die in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßregeln betreffend. D. D. Braunschweig,
den 25sten October 1819.

GEORG, von Gottes Gnaden, Prinz-Regent des vereinigten Königreich-Großbritannien und Irland, auch des Königreichs Hannover, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg. ec.

Demnach die Deutsche Bandes-Versammlung am
20sten September d. J. folgenden Beschluß genommen hat:

§. 1.
Es soll bei jeder Universität ein, mit zweckmäßigen Instructionen und ausgedehnten Befugnissen Versehener, am Orte der Universität residirender außerordentlicher landesherrlicher Bevollmächtigter, entweder in der Person des bisherigen Kurators, oder eines andern, von der Regierung dazu tüchtig befundenen Mannes, angestellt werden.
Das Amt dieses Bevollmächtigten soll seyn: über die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disciplinnar-Vorschriften zu wachen; den Geist in welchem die akademischen Lehrer bei ihren öffentlichen und Privat-Vorträgen verfahren, sorgfältig zu beobachten, und demselben, jedoch ohne unmittelbare Einmischung in das Wissenschaftliche und die Lehrmethoden, eine heilsame, an die künftige Bestimmung der studirenden Jugend berechnete Richtung zu geben, endlich Allem, was zur Beförderung der Sittlichkeit, der guten Ordnung und des äußern Anstandes unter den Studirenden dienen kann, seine unausgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen.
Das Verhältnis dieser außerordentlichen Bevollmächtigten zu den akademischen Senaten soll, so wie Alles, was auf die nähere Bestimmung ihres Wirkungskreises und ihrer Geschäftsführung Bezug hat, in den ihnen Von ihrer obersten Staatsbehörde zu ertheilenden Instruktionen, mit Rücksicht auf die Umstände, durch welche die Ernennung dieser Bevollmächtigten veranlaßt worden ist , so genau als möglich festgesetzt werden.

§. 2.
Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 85.
Seite 85.
Die Bundesregierungen verpflichten sich gegen einander, Universitäts- und andere öffentliche Lehrer, die durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht, oder Ueberschreitung der Grenzen ihres Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmässigen Einflusses auf die Gemüther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger, oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren, ihre Unfähigkeit zu Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen Amtes unverkennbar an den Tag gelegt haben, von den Universitäten und sonstigen Lehranstalten zu entfernen, ohne daß ihnen hierbei, so lange der gegenwärtige Beschluß in Wirksamkeit bleibt, und bis über diesen Punkt definitive Anordnungen ausgesprochen seyn werden, irgend ein Hindernis im Wege stehen könne. Jedoch soll eine Maaßregel dieser Art nie anders, als auf den vollständig motivierten Antrag des der Universität Vorgesetzten Regierungsbevollmächtigten, oder von demselben vorher eingeforderten Bericht, beschlossen werden. Ein aus solche Weise ausgeschlossener Lehrer darf in keinem andern Bundesstaate bei irgend einem öffentlichen Lehr-Institute wieder angestellt werden.

Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 86.
Seite 86.
§. 3.
Die seit langer Zeit bestehenden Gesetze gegen geheime oder nicht autorisirte Verbindungen aus den Universitäten sollen in ihrer ganzen Kraft und Strenge aufrecht erhalten, und insbesondere auf den seit einigen Jahren gestifteten unter dem Namen der allgemeinen Burschenschaft bekannten Verein um so bestimmter ausgedehnt werden, bis diesem Vereine die schlechterdings unzulässige Voraussetzung einer fortdauernden Gemeinschaft und Correspondenz zwischen den verschiedenen Universitäten zum Grunde liegt. Den Regierungs-Bevollmächtigten soll in Ansehung dieses Punctes eine vorzügliche Wachsamkeit zur Pflicht gemacht werden. Die Regierungen vereinigen sich darüber, daß Individuen, die nach Bekanntmachung des gegenwärtigen Beschlusses erweislich in geheimen, oder nicht autorisirten Verbindungen geblieben, oder in solche getreten sind, bei keinem öffentlichen Amte zugelassen werden sollen.
§. 4.
Kein Studirender, der durch einen von dem Regierungsbevollmächtigten bestätigten, oder auf dessen Antrag erfolgten Beschluß eines akademischen Senats von einer Universität verwiesen worden ist, oder der, um einem solchen Beschlusse zu entgehen, sich von der Universität entfernt hat, soll auf einer andern Universität zugelassen, auch überhaupt kein Studirender ohne ein befriedigendes Zeugniß seines Wohlverhaltens aus der von ihm verlassenen Universität, von irgend einer andern Universität ausgenommen werden.

Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 87.
Universitätssouveränität Adé.
So haben Wir solchen Beschluß hiedurch zur allgemeinen Kenntnis zu bringen keinen Anstand nehmen wollen, und vertrauen Wir zu denen an Universitäten sich befindenden hiesigen Landeskindern, daß sie durch ein vorsichtiges und richtiges Betragen und durch Vermeidung aller Theilnahme an geheimen oder nicht autorisierten Verbindungen, die im vorstehenden Beschlusse angedeuteten üblen Folgen vermeiden werden, welche, wenn selbige gegen sie zur Anwendung gebracht werden müßten, für ihre ganze Zukunft von dem nachtheiligsten Einflusse seyn würden. Wie Wir denn zum Ueberflusse noch die Eltern, Vormünder und Angehörigen gedachter Studirenden hiedurch besonders auffordern, sie auf den Inhalt der §§. 3 und 4 des Beschlusses zur reiflichsten Erwägung und Befolgung dringend aufmerksam zu machen.

Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Fürstl. Geheimen Canzlei-Siegels.

Braunschweig, den 25 sten October 1819.
v. Schmidt-Phiseldeck. v. Schleinitz

Ende.

Donnerstag, 24. Dezember 2020

Lang lebe die Kunst

Kunstgenuss lindert nicht nur manchen Schmerz, 

er steigert offenbar auch die Lebenserwartung. 

Das ist bei einer Studie von Medizinern des University College London herausgekommen, die im Zuge der „English Longitudinal Study of Ageing“ mehr als 6000 Erwachsene im Schnitt zwölf Jahre lang beobachten. 
Jedes Kunstevent, ob der Besuch der Oper, Konzerte, Museen oder Galerien wurde registriert. Die jeweiligen sozialen, gesundheitlichen und ökonomischen Faktoren herausgerechnet, die ein Leben verkürzen können, kommen die Forscher im „British Medical Journal“ schon bei ein oder zwei kulturellen Aktivitäten auf einen Überlebensvorteil von plus 14 Prozent. 

Mittelalterliche Darstellung der Künste.
Hortus_Deliciarum
Philosophie mit den sieben freien Künsten.

Bei Teilnehmern, die öfter kulturell unterwegs waren, lag das Sterberisiko sogar 31 unter dem von Kunstverächtern. Über die Ursachen kann man nur spekulieren, die Ärzte halten kulturell aktive Menschen für mental und körperlich agiler.


Ausriss aus Frankfurter Allgemeine Zeitung.
24. Dezember 2019.

Ende.

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Geschichte – wie es gewesen ist.

Helmut Schmidt. Buch: Außer Dienst.

Siedler Verlag 2008. 

„Im Laufe des 20. Jahrhunderts und besonders gegen dessen Ende haben die rasante Vermehrung der Weltbevölkerung und die ebenso rasante Ausbreitung der modernen Verkehrsmittel und der Telekommunikation die Staaten der Welt und ihre Volkswirtschaften eng miteinander verflochten und voneinander abhängig gemacht. Die meisten Menschen sehen die Welt jedoch nach wie vor aus national-egozentrischer und national-egoistischer Perspektive. Ob in Amerika oder China, in Russland oder Frankreich oder Deutschland, fast überall in der Welt herrscht in der öffentlichen Meinung ebenso wie in der politischen Klasse ein national beschränktes Verständnis vor. 

Donald Trump. US Präsident 2017-2021.
D.Trump. Vereidigung
Präsid. USA 2017

In den meisten Staaten haben es die Historiker bisher versäumt, der heimischen Gesellschaft zumindest in Umrissen ein Bild von der Geschichte ihrer Nachbarn und der Geschichte jener Völker und Staaten zu vermitteln, mit denen man es vornehmlich zu tun hat. Während die Medizin, die Naturwissenschaften insgesamt, die Künste, während Handel, Verkehr und Finanzwelt sich internationalisieren und vernetzen, verharrt das Geschichtsbewusstsein der Nationen weitgehend in den jeweiligen nationalen Grenzen. Das gilt auch für uns Deutsche. Es sei die Aufgabe der Geschichtswissenschaft nachzuweisen, »wie es eigentlich gewesen ist«, hat Leopold von Ranke 1824 gefordert …“ 

In diesem Sinne sind wir in Eschershausen Herrn Professor Dr. h.c. Gerd Biegel zu Dank verpflichtet, denn er versorgt das „Land hinter dem Tunnel“ – aus Braunschweig kommend – immer gerne mit seinem Wissen. Auch aus der selbstgewählten Corona-Pandemie Isolation heraus versendet er die Basistexte für seine Vorträge. [PDF-Datei Vortrag 2020 Nov, Folge 7 "Ein ungeratener Sohn" bitte separat anfordern]. Das ist natürlich kein Ersatz für das Original, muss für das Jahr 2020 aber mal ausreichen. Glück auf für 2021.

Ende.

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Leselust statt Lesefrust


Was Schulen tun können, um Lesefreude zu fördern, 

und wie Texte ausgewählt werden sollten.

Übung macht den Meister — das gilt nicht nur für das Erreichen von Spitzenleistungen im sportlichen oder künstlerischen Bereich. Auch wer gute Leistungen im Lesen erzielen will, benötigt Übung und muss gewillt sein, sich mit Literatur auseinanderzusetzen.

Wer Freude am Lesen hat, liest auch häufiger und verfügt über mehr Lerngelegenheiten zum Erwerb der Lesekompetenz. Lesemuffel sind häufig in einem Teufelskreis aus Leseunlust und schwacher Lesefähigkeit gefangen. Die Ergebnisse der aktuellen Pisa—Studie zum Leseverhalten bei Jugendlichen in Deutschland sind daher alarmierend: Unter den 15 Jahre alten Schülern gibt etwa die Hälfte an, nicht zum Vergnügen zu lesen; mehr als ein Drittel halten Lesen gar für eine Zeitverschwendung.

Was ist angesichts dieser Misere zu tun?
In der Grundschule ist die Lesefreude bei vielen Kindern ohnehin noch hoch ausgeprägt. Aus der Leseforschung ist allerdings bekannt, dass sich dies ab etwa dem 11. Lebensjahr ändert und es zu einem „Leseknick“ kommt: Je älter Kinder werden, desto weniger gern lesen sie. Forscher nehmen an, dass dies damit zusammenhängt, dass Schüler — nicht zuletzt auch aufgrund der schulischen Notengebung — zunehmend selbstkritischer werden, was die eigenen Fähigkeiten zum Lesen betrifft. Aber auch der Wert des Lesens wird von älteren Schülern geringer eingeschätzt als noch in der Grundschulzeit. Insbesondere in der Pubertät bedarf es somit vermehrter Anstrengungen zur Förderung der Lesemotivation. Schüler müssen sich im Umgang mit Literatur als kompetent erleben. Vielmehr sollten insbesondere Jugendliche häufig in Kleingruppen arbeiten, die einen intensiven Austausch über das Gelesene ermöglichen. Noch wichtiger aber erscheint die Auswahl der im Unterricht gelesenen Texte. Schüler, die die im Unterricht behandelten Texte auf ihre eigene Lebens- und Erfahrungswelt beziehen können, sind auch motivierten die schulische Lektüre zu lesen und sich mit ihr auseinanderzusetzen. Lehrer sollten demnach eine möglichst große Auswahl potenziell interessanter Themen vergeben — wobei sich „interessant“ nicht aus Lehrersicht definiert. So zeigte eine Studie aus dem Grundschulbereich, dass Lehrer ihren Schülern bevorzugt lebensnahe Texte anboten, die Schüler aber lieber Abenteuergeschichten lesen wollten. Es ist schlicht unklar, welche Lesethemen Jugendliche überhaupt interessieren. 

Hier bleibt nur, die Schüler zu befragen, um sicherzustellen, dass der Lesestoff als spannend und bedeutsam empfunden wird.
Es muss sichergestellt werden, dass die Lesemotivation in allen Bildungsetappen den Lesefähigkeiten und Interessen der Schüler angemessen unterstützt wird. Das beginnt bereits in den Kindergärten und Vorschulen, wo die Sozialisation in die Schrift- und Buchkultur gezielt vorbereitet werden kann, etwa durch Methoden des Vorlesens, bei denen Erzieher die Kinder bewusst mit einbeziehen. Eine reine Förderung der Lesermotivation erscheint wenig vielversprechend, wenn nicht zeitgleich auch der Erwerb der Lesekompetenz selbst unterstützt wird. Insbesondere schwache Leser profitieren wenig vom Versuch, allein die Lesemotivation zu steigern. Wer Schwächen im Bereich grundlegender sprachlicher Fähigkeiten wie etwa dem Wortschatz oder der Zuordnung von Buchstaben zu Lauten hat, dem wird das Lesen weiterhin schwerfallen und wenig Freude bereiten. Eine durchgängige und systematische Sprachbildung und Vermittlung von Fähigkeiten im Lesen und Schreiben in allen Fächern sind daher unabdingbar. Nur wenn bereits vom Lesebeginn an eine sorgfältige Diagnostik der sprachlichen Stärken und Schwächen von Schülern und darauf abgestimmte Schritte folgen, haben Kinder überhaupt die Möglichkeit, die Freude am Lesen für sich zu entdecken. 
Die Förderung von Lesemotivation, Leseverhalten und Lesekompetenz von der frühkindlichen Bildung bis in die Sekundarstufe sind — insbesondere für leseschwache Kinder — als ein ganzheitlicher Prozess zu betrachten, in den die jeweiligen pädagogischen Schritte sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen.

Von Alexandra Marx.
Die Autorin ist wissenschaftliche Referentin an der Deutschen Schulakademie.
Teilweiser Ausriss aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Dezember 2019.

Ende.

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Zensur 1819 im Braunschweigischen mit der Zentralbehörde.

Durch Fürst Metternich und den Befürchtungen der Herrschenden angetrieben, wurde der Überwachungsstaat auch im Herzogtum Braunschweig gründlich eingerichtet.

Verordnungssammlung Braunschweig von 1819.
Aus der Verordnungssammlung Nr. 6.


Verordnungs-Sammlung
Nro. 11.
Braunschweig, den 10. November 1819.

(13.) Bekanntmachung des deutschen Bundestags - Beschlusses, die Bestellung einer Central-Behörde zur nähern Untersuchung der in mehreren Bundesstaaten entdeckten revolutionairen Umtriebe betreffend. D. D.
Braunschweig, den 25sten October 1819.

Georg richtet die Zentralbehörde zur Überwachung ein. Artikel 1.
Die Zentralbehörde.
GEORG, von Gottes Gnaden Prinz-Regent des vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, auch des Königreichs Hannover, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg. ec.

Es ist in der 35sten Sitzung der Deutschen Bundesversammlung am 20sten September d. J. folgender Beschluß genommen worden:

Artikel 1.
Innerhalb vierzehn Tagen, von der Fassung gegenwärtigen Beschlusses anzurechnen, versammelt sich in der Stadt und Bundesfestung Mainz eine aus 7 Mitgliedern, mit Einschluß eines Vorsitzendem zusammengesetzte, außerordentliche, von dem Bunde ausgehende Central-Untersuchungs – Commission.
Artikel 2.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 80.
Seite 80.
Der Zweck dieser Commission ist, gemeinschaftliche möglichst gründliche und umfassende Untersuchung und Feststellung des Thatbestandes, des Ursprungs und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe, sowohl des ganzen Bundes, als einzelner Bundesstaaten-, gerichteten revolutionairen Umtriebe und demagogiscben Verbindungen, von welchen nähere oder entferntere Indicien bereits Vorliegen, oder sich in dem Laufe der Untersuchung ergeben möchten.
Artikel 3.
Die Bundes-Versammlung wählt durch Mehrheit der Stimmen der engern Versammlung die sieben Bundesglieder, welche die Central-Untersuchungs-Commission zu ernennen haben.
Den Vorsitzenden bestimmen die sieben von den Bundesgliedern ernannten Commissarien nach ihrer Constituirung als Central-Untersuchungs-Commission, durch Wahl aus ihrer Mitte.
Artikel 4.
Zu Mitgliedern der Central - Untersuchungs - Commission können nur Staatsdiener ernannt werden, welche in dem Staate, der sie ernennt, in richterlichen Verhältnissen stehen oder gestanden, oder wichtige Untersuchungen instruirt haben.
Jedem Commissarius wird ein auf das Protokoll verpflichteter Actuarius oder Secretair von seiner Regierung beigegeben, welche zusammen das Canzlei-Personale bilden.
Der Vorsitzende vertheilt die zu erledigenden Geschäfte unter die einzelnen Mitglieder. Beschlüsse werden aus vorgängigen Vortrag nach Stimmenmehrheit gefaßt.
Artikel 5.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 81.
Seite 81.
Um ihren Zweck zu erreichen, wird die Central-Untersuchungs-Commission die Oberleitung der in verschiedenen Bundesstaaten theils schon angefangenem theils vielleicht noch anzufangenden Lokal- Untersuchungen übernehmen.
Die Behörden, welche dergleichen Untersuchungen bisher geführt haben, oder künftig führen werden, sind von ihren Regierunqen anzuweisen, die bei ihnen verhandelten Akten in möglichst kürzester Zeit an die Central-Untersuchungs - Commission entweder in Urschrift oder in Abschrift einzusenden, den von der besagten Bundes-Commission an sie gelangenden Requisitionen schleunigst und vollständigst zu willfahren, in Gemäßheit derselben die erforderlichen Untersuchungen mit möglichster Genauigkeit und Beschleunigung vorzunehmen oder fortzusetzen, und mit Verhaftung der inkulpirten Personen vorzuschreiten.
Neue, zu Entdeckungen führende, Spuren sind die lokal Behörden auch ohne vorläufige Anfrage bei der Central -Untersuchungs- Commission unverzüglich zu verfolgen, jedoch zugleich der letzern davon Kenntniß zu geben, verpflichtet.
Ueberhaupt werden die Lokal-Behörden von ihren obersten Land-Behörden angewiesen werden, sowohl mit der Central-Bundes-Commission, als unter sich in fortgesetzter Communikation zu bleiben, und siech gegenseitig, in Beziehung auf den Art. 2 der Bundesacte, zu unterstützen.
Artikel 6.
Sämmtliche Bundesglieder, in deren Gebiet bereits Untersuchungen eingeleitet sind, verpflichten sich, der Central-Untersuchungs-Commission, unmittelbar nach ihrer Constituierung, die Lokal-Behörden oder Commissionen welchen sie die Untersuchung anvertrauet haben, anzuzeigen.
Die Bundesglieder, in deren Staaten Untersuchungen dieser Art noch nicht eingeleitet sind, jedoch aber noch nöthig werden sollten, sind verbunden, ans das dieserwegen von der Central-Untersuchungs-Commission an sie gelangende Ansinnen, sogleich die Untersuchung Vornehmen zu lassen, und der Central-Commission die Behörden nahmhaft zu machen, welcher sie hierzu den Auftrag ertheilen.
Artikel 7.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 82.
Seite 82.
Die Central- Bundes-Commission ist berechtigt, wenn sie es nöthig findet, ein oder das andere Individuum selbst zu vernehmen. Sie wird sich um Sistirung derselben an die obersten Staatsbehörden der Bundesglieder, oder an die ihr, vermöge Art. 6, bekannt gemachten Behörden wenden. Bei, von der Central- Commission anerkannter, unumgänglicher Nothwendigkeit sind dergleichen Personen auf die, erwähnter Maaßen an die obersten Staats- oder bereits designirten Lokal-Behörden gerichtete Requisition der Central-Commission zu verhaften und unter sicherer Bedeckung nach Mainz abzuführen.
Artikel 8.
Zu sicherer Verwahrung der an den Sitz der Commission zu transportirenden Individuen sollen die erforderlichen Anstalten getroffen werden.
Die Kosten der Commission, so wie der Untersuchung selbst, sind von dem Bunde zu tragen.
Artikel 9.
Auf gegenwärtigen Bundesschluß wird die Central-Untersuchungs-Commission anstatt besonderer Instruction verwiesen.
In allen Fällen, wo sich Anstände ergeben, oder überhaupt die Central-Untersuchungs-Commission weitere Verhaltungsbefehle einzuholen in den Fall kommen sollte, hat dieselbe an die Bundes-Versammlung zu berichten, welche zur Einleitung der Verschlußnahme und Vortrag über solche Anfragen eine Commission von drei Mitgliedern aus ihrer Mitte ernennen wird.
Artikel 10.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 83.
Seite 83.
Eben so ist über die Resultate der möglichst zu beschleunigenden Untersuchung von der Central-Untersuchungs-Commission Bericht an die Bundes-Versammlung von Zeit zu Zeit zu erstatten.
Die Bundes-Versammlung wird nach Maaßgabe der, sowohl im Einzelnen, als nach geschlossener Untersuchung aus den ganzen Verhandlungen sich ergebenden Resultate, die weitern Beschlüsse zu Einleitung des gerichtlichen Verfahrens fassen.
Wenn nun gleich zu Unserer besondern Zufriedenheit in den hiesigen Landen bis jetzt keine Spur von revolutionairen Umtrieben, oder solchen Verbindungen, wodurch die innere Ruhe und die bestehende Verfassung gefährdet werden könnte, sich gefunden hat, Wir auch zu den Einwohnern hiesiger Lande das begründete Vertrauen hegen, daß keiner derselben sich werde verleiten lassen, an Verbindungen dieser Art den geringsten Antheil zu nehmen, so haben wir dennoch den vorstehenden Beschluß zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, für nöthig erachtet.
Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Fürstl. Geheimen Canzlei- Siegels.
Braunschweig, den 25sten October 1819.

(L. S.)

Auf höchsten Special-Befehl
v. Schmidt-Phiseldeck. v. Schleinitz

Ende.