Donnerstag, 24. Dezember 2020

Lang lebe die Kunst

Kunstgenuss lindert nicht nur manchen Schmerz, 

er steigert offenbar auch die Lebenserwartung. 

Das ist bei einer Studie von Medizinern des University College London herausgekommen, die im Zuge der „English Longitudinal Study of Ageing“ mehr als 6000 Erwachsene im Schnitt zwölf Jahre lang beobachten. 
Jedes Kunstevent, ob der Besuch der Oper, Konzerte, Museen oder Galerien wurde registriert. Die jeweiligen sozialen, gesundheitlichen und ökonomischen Faktoren herausgerechnet, die ein Leben verkürzen können, kommen die Forscher im „British Medical Journal“ schon bei ein oder zwei kulturellen Aktivitäten auf einen Überlebensvorteil von plus 14 Prozent. 

Mittelalterliche Darstellung der Künste.
Hortus_Deliciarum
Philosophie mit den sieben freien Künsten.

Bei Teilnehmern, die öfter kulturell unterwegs waren, lag das Sterberisiko sogar 31 unter dem von Kunstverächtern. Über die Ursachen kann man nur spekulieren, die Ärzte halten kulturell aktive Menschen für mental und körperlich agiler.


Ausriss aus Frankfurter Allgemeine Zeitung.
24. Dezember 2019.

Ende.

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Geschichte – wie es gewesen ist.

Helmut Schmidt. Buch: Außer Dienst.

Siedler Verlag 2008. 

„Im Laufe des 20. Jahrhunderts und besonders gegen dessen Ende haben die rasante Vermehrung der Weltbevölkerung und die ebenso rasante Ausbreitung der modernen Verkehrsmittel und der Telekommunikation die Staaten der Welt und ihre Volkswirtschaften eng miteinander verflochten und voneinander abhängig gemacht. Die meisten Menschen sehen die Welt jedoch nach wie vor aus national-egozentrischer und national-egoistischer Perspektive. Ob in Amerika oder China, in Russland oder Frankreich oder Deutschland, fast überall in der Welt herrscht in der öffentlichen Meinung ebenso wie in der politischen Klasse ein national beschränktes Verständnis vor. 

Donald Trump. US Präsident 2017-2021.
D.Trump. Vereidigung
Präsid. USA 2017

In den meisten Staaten haben es die Historiker bisher versäumt, der heimischen Gesellschaft zumindest in Umrissen ein Bild von der Geschichte ihrer Nachbarn und der Geschichte jener Völker und Staaten zu vermitteln, mit denen man es vornehmlich zu tun hat. Während die Medizin, die Naturwissenschaften insgesamt, die Künste, während Handel, Verkehr und Finanzwelt sich internationalisieren und vernetzen, verharrt das Geschichtsbewusstsein der Nationen weitgehend in den jeweiligen nationalen Grenzen. Das gilt auch für uns Deutsche. Es sei die Aufgabe der Geschichtswissenschaft nachzuweisen, »wie es eigentlich gewesen ist«, hat Leopold von Ranke 1824 gefordert …“ 

In diesem Sinne sind wir in Eschershausen Herrn Professor Dr. h.c. Gerd Biegel zu Dank verpflichtet, denn er versorgt das „Land hinter dem Tunnel“ – aus Braunschweig kommend – immer gerne mit seinem Wissen. Auch aus der selbstgewählten Corona-Pandemie Isolation heraus versendet er die Basistexte für seine Vorträge. [PDF-Datei Vortrag 2020 Nov, Folge 7 "Ein ungeratener Sohn" bitte separat anfordern]. Das ist natürlich kein Ersatz für das Original, muss für das Jahr 2020 aber mal ausreichen. Glück auf für 2021.

Ende.

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Leselust statt Lesefrust


Was Schulen tun können, um Lesefreude zu fördern, 

und wie Texte ausgewählt werden sollten.

Übung macht den Meister — das gilt nicht nur für das Erreichen von Spitzenleistungen im sportlichen oder künstlerischen Bereich. Auch wer gute Leistungen im Lesen erzielen will, benötigt Übung und muss gewillt sein, sich mit Literatur auseinanderzusetzen.

Wer Freude am Lesen hat, liest auch häufiger und verfügt über mehr Lerngelegenheiten zum Erwerb der Lesekompetenz. Lesemuffel sind häufig in einem Teufelskreis aus Leseunlust und schwacher Lesefähigkeit gefangen. Die Ergebnisse der aktuellen Pisa—Studie zum Leseverhalten bei Jugendlichen in Deutschland sind daher alarmierend: Unter den 15 Jahre alten Schülern gibt etwa die Hälfte an, nicht zum Vergnügen zu lesen; mehr als ein Drittel halten Lesen gar für eine Zeitverschwendung.

Was ist angesichts dieser Misere zu tun?
In der Grundschule ist die Lesefreude bei vielen Kindern ohnehin noch hoch ausgeprägt. Aus der Leseforschung ist allerdings bekannt, dass sich dies ab etwa dem 11. Lebensjahr ändert und es zu einem „Leseknick“ kommt: Je älter Kinder werden, desto weniger gern lesen sie. Forscher nehmen an, dass dies damit zusammenhängt, dass Schüler — nicht zuletzt auch aufgrund der schulischen Notengebung — zunehmend selbstkritischer werden, was die eigenen Fähigkeiten zum Lesen betrifft. Aber auch der Wert des Lesens wird von älteren Schülern geringer eingeschätzt als noch in der Grundschulzeit. Insbesondere in der Pubertät bedarf es somit vermehrter Anstrengungen zur Förderung der Lesemotivation. Schüler müssen sich im Umgang mit Literatur als kompetent erleben. Vielmehr sollten insbesondere Jugendliche häufig in Kleingruppen arbeiten, die einen intensiven Austausch über das Gelesene ermöglichen. Noch wichtiger aber erscheint die Auswahl der im Unterricht gelesenen Texte. Schüler, die die im Unterricht behandelten Texte auf ihre eigene Lebens- und Erfahrungswelt beziehen können, sind auch motivierten die schulische Lektüre zu lesen und sich mit ihr auseinanderzusetzen. Lehrer sollten demnach eine möglichst große Auswahl potenziell interessanter Themen vergeben — wobei sich „interessant“ nicht aus Lehrersicht definiert. So zeigte eine Studie aus dem Grundschulbereich, dass Lehrer ihren Schülern bevorzugt lebensnahe Texte anboten, die Schüler aber lieber Abenteuergeschichten lesen wollten. Es ist schlicht unklar, welche Lesethemen Jugendliche überhaupt interessieren. 

Hier bleibt nur, die Schüler zu befragen, um sicherzustellen, dass der Lesestoff als spannend und bedeutsam empfunden wird.
Es muss sichergestellt werden, dass die Lesemotivation in allen Bildungsetappen den Lesefähigkeiten und Interessen der Schüler angemessen unterstützt wird. Das beginnt bereits in den Kindergärten und Vorschulen, wo die Sozialisation in die Schrift- und Buchkultur gezielt vorbereitet werden kann, etwa durch Methoden des Vorlesens, bei denen Erzieher die Kinder bewusst mit einbeziehen. Eine reine Förderung der Lesermotivation erscheint wenig vielversprechend, wenn nicht zeitgleich auch der Erwerb der Lesekompetenz selbst unterstützt wird. Insbesondere schwache Leser profitieren wenig vom Versuch, allein die Lesemotivation zu steigern. Wer Schwächen im Bereich grundlegender sprachlicher Fähigkeiten wie etwa dem Wortschatz oder der Zuordnung von Buchstaben zu Lauten hat, dem wird das Lesen weiterhin schwerfallen und wenig Freude bereiten. Eine durchgängige und systematische Sprachbildung und Vermittlung von Fähigkeiten im Lesen und Schreiben in allen Fächern sind daher unabdingbar. Nur wenn bereits vom Lesebeginn an eine sorgfältige Diagnostik der sprachlichen Stärken und Schwächen von Schülern und darauf abgestimmte Schritte folgen, haben Kinder überhaupt die Möglichkeit, die Freude am Lesen für sich zu entdecken. 
Die Förderung von Lesemotivation, Leseverhalten und Lesekompetenz von der frühkindlichen Bildung bis in die Sekundarstufe sind — insbesondere für leseschwache Kinder — als ein ganzheitlicher Prozess zu betrachten, in den die jeweiligen pädagogischen Schritte sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen.

Von Alexandra Marx.
Die Autorin ist wissenschaftliche Referentin an der Deutschen Schulakademie.
Teilweiser Ausriss aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Dezember 2019.

Ende.

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Zensur 1819 im Braunschweigischen mit der Zentralbehörde.

Durch Fürst Metternich und den Befürchtungen der Herrschenden angetrieben, wurde der Überwachungsstaat auch im Herzogtum Braunschweig gründlich eingerichtet.

Verordnungssammlung Braunschweig von 1819.
Aus der Verordnungssammlung Nr. 6.


Verordnungs-Sammlung
Nro. 11.
Braunschweig, den 10. November 1819.

(13.) Bekanntmachung des deutschen Bundestags - Beschlusses, die Bestellung einer Central-Behörde zur nähern Untersuchung der in mehreren Bundesstaaten entdeckten revolutionairen Umtriebe betreffend. D. D.
Braunschweig, den 25sten October 1819.

Georg richtet die Zentralbehörde zur Überwachung ein. Artikel 1.
Die Zentralbehörde.
GEORG, von Gottes Gnaden Prinz-Regent des vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, auch des Königreichs Hannover, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg. ec.

Es ist in der 35sten Sitzung der Deutschen Bundesversammlung am 20sten September d. J. folgender Beschluß genommen worden:

Artikel 1.
Innerhalb vierzehn Tagen, von der Fassung gegenwärtigen Beschlusses anzurechnen, versammelt sich in der Stadt und Bundesfestung Mainz eine aus 7 Mitgliedern, mit Einschluß eines Vorsitzendem zusammengesetzte, außerordentliche, von dem Bunde ausgehende Central-Untersuchungs – Commission.
Artikel 2.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 80.
Seite 80.
Der Zweck dieser Commission ist, gemeinschaftliche möglichst gründliche und umfassende Untersuchung und Feststellung des Thatbestandes, des Ursprungs und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe, sowohl des ganzen Bundes, als einzelner Bundesstaaten-, gerichteten revolutionairen Umtriebe und demagogiscben Verbindungen, von welchen nähere oder entferntere Indicien bereits Vorliegen, oder sich in dem Laufe der Untersuchung ergeben möchten.
Artikel 3.
Die Bundes-Versammlung wählt durch Mehrheit der Stimmen der engern Versammlung die sieben Bundesglieder, welche die Central-Untersuchungs-Commission zu ernennen haben.
Den Vorsitzenden bestimmen die sieben von den Bundesgliedern ernannten Commissarien nach ihrer Constituirung als Central-Untersuchungs-Commission, durch Wahl aus ihrer Mitte.
Artikel 4.
Zu Mitgliedern der Central - Untersuchungs - Commission können nur Staatsdiener ernannt werden, welche in dem Staate, der sie ernennt, in richterlichen Verhältnissen stehen oder gestanden, oder wichtige Untersuchungen instruirt haben.
Jedem Commissarius wird ein auf das Protokoll verpflichteter Actuarius oder Secretair von seiner Regierung beigegeben, welche zusammen das Canzlei-Personale bilden.
Der Vorsitzende vertheilt die zu erledigenden Geschäfte unter die einzelnen Mitglieder. Beschlüsse werden aus vorgängigen Vortrag nach Stimmenmehrheit gefaßt.
Artikel 5.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 81.
Seite 81.
Um ihren Zweck zu erreichen, wird die Central-Untersuchungs-Commission die Oberleitung der in verschiedenen Bundesstaaten theils schon angefangenem theils vielleicht noch anzufangenden Lokal- Untersuchungen übernehmen.
Die Behörden, welche dergleichen Untersuchungen bisher geführt haben, oder künftig führen werden, sind von ihren Regierunqen anzuweisen, die bei ihnen verhandelten Akten in möglichst kürzester Zeit an die Central-Untersuchungs - Commission entweder in Urschrift oder in Abschrift einzusenden, den von der besagten Bundes-Commission an sie gelangenden Requisitionen schleunigst und vollständigst zu willfahren, in Gemäßheit derselben die erforderlichen Untersuchungen mit möglichster Genauigkeit und Beschleunigung vorzunehmen oder fortzusetzen, und mit Verhaftung der inkulpirten Personen vorzuschreiten.
Neue, zu Entdeckungen führende, Spuren sind die lokal Behörden auch ohne vorläufige Anfrage bei der Central -Untersuchungs- Commission unverzüglich zu verfolgen, jedoch zugleich der letzern davon Kenntniß zu geben, verpflichtet.
Ueberhaupt werden die Lokal-Behörden von ihren obersten Land-Behörden angewiesen werden, sowohl mit der Central-Bundes-Commission, als unter sich in fortgesetzter Communikation zu bleiben, und siech gegenseitig, in Beziehung auf den Art. 2 der Bundesacte, zu unterstützen.
Artikel 6.
Sämmtliche Bundesglieder, in deren Gebiet bereits Untersuchungen eingeleitet sind, verpflichten sich, der Central-Untersuchungs-Commission, unmittelbar nach ihrer Constituierung, die Lokal-Behörden oder Commissionen welchen sie die Untersuchung anvertrauet haben, anzuzeigen.
Die Bundesglieder, in deren Staaten Untersuchungen dieser Art noch nicht eingeleitet sind, jedoch aber noch nöthig werden sollten, sind verbunden, ans das dieserwegen von der Central-Untersuchungs-Commission an sie gelangende Ansinnen, sogleich die Untersuchung Vornehmen zu lassen, und der Central-Commission die Behörden nahmhaft zu machen, welcher sie hierzu den Auftrag ertheilen.
Artikel 7.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 82.
Seite 82.
Die Central- Bundes-Commission ist berechtigt, wenn sie es nöthig findet, ein oder das andere Individuum selbst zu vernehmen. Sie wird sich um Sistirung derselben an die obersten Staatsbehörden der Bundesglieder, oder an die ihr, vermöge Art. 6, bekannt gemachten Behörden wenden. Bei, von der Central- Commission anerkannter, unumgänglicher Nothwendigkeit sind dergleichen Personen auf die, erwähnter Maaßen an die obersten Staats- oder bereits designirten Lokal-Behörden gerichtete Requisition der Central-Commission zu verhaften und unter sicherer Bedeckung nach Mainz abzuführen.
Artikel 8.
Zu sicherer Verwahrung der an den Sitz der Commission zu transportirenden Individuen sollen die erforderlichen Anstalten getroffen werden.
Die Kosten der Commission, so wie der Untersuchung selbst, sind von dem Bunde zu tragen.
Artikel 9.
Auf gegenwärtigen Bundesschluß wird die Central-Untersuchungs-Commission anstatt besonderer Instruction verwiesen.
In allen Fällen, wo sich Anstände ergeben, oder überhaupt die Central-Untersuchungs-Commission weitere Verhaltungsbefehle einzuholen in den Fall kommen sollte, hat dieselbe an die Bundes-Versammlung zu berichten, welche zur Einleitung der Verschlußnahme und Vortrag über solche Anfragen eine Commission von drei Mitgliedern aus ihrer Mitte ernennen wird.
Artikel 10.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 83.
Seite 83.
Eben so ist über die Resultate der möglichst zu beschleunigenden Untersuchung von der Central-Untersuchungs-Commission Bericht an die Bundes-Versammlung von Zeit zu Zeit zu erstatten.
Die Bundes-Versammlung wird nach Maaßgabe der, sowohl im Einzelnen, als nach geschlossener Untersuchung aus den ganzen Verhandlungen sich ergebenden Resultate, die weitern Beschlüsse zu Einleitung des gerichtlichen Verfahrens fassen.
Wenn nun gleich zu Unserer besondern Zufriedenheit in den hiesigen Landen bis jetzt keine Spur von revolutionairen Umtrieben, oder solchen Verbindungen, wodurch die innere Ruhe und die bestehende Verfassung gefährdet werden könnte, sich gefunden hat, Wir auch zu den Einwohnern hiesiger Lande das begründete Vertrauen hegen, daß keiner derselben sich werde verleiten lassen, an Verbindungen dieser Art den geringsten Antheil zu nehmen, so haben wir dennoch den vorstehenden Beschluß zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, für nöthig erachtet.
Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Fürstl. Geheimen Canzlei- Siegels.
Braunschweig, den 25sten October 1819.

(L. S.)

Auf höchsten Special-Befehl
v. Schmidt-Phiseldeck. v. Schleinitz

Ende.