Donnerstag, 21. Januar 2021

Trübsinn bei Raabe - oder Leuchtkäfer?

Es ist eigentlich eine böse Zeit!

Das Lachen ist teuer geworden in der Welt, Stirnrunzeln und Seufzen gar wohlfeil.

So beginnt die Sperlingsgasse und dort, wie auch hier in den Drei Federn, findet unser Autor auf seine Weise höchst beruhigende Worte, nämlich: 

„Der Abend ist herangekommen!...
Wer aber erfahren hat, wie merkwürdig schwarz die Nacht
unter Umständen sein kann, der weiß auch,
welch ein Licht ein einziger Johanniskäfer in den Busch zu werfen vermag…“

Der Johanniskäfer in Praxis ist der Leuchtkäfer in den balsamischen Nächten am Ende des Juni zu St. Johannis – und er ist dort wirklich ein Lichtspender sondergleichen.

Hier im Roman ist der Käfer aber doch als Metapher für die eine, das Spiel verändernde Sache gemeint und somit ein Hinweis darauf, das es nur eines einzigen Dinges bedarf, um eine böse Zeit zu überwinden. 

Virusabild (Autoren: Frau Eckert, Herr Higgins).
Der aktuelle Virus im Abbild.
Erstellt von Eckert und Higgins.

In den bösen Zeiten des Virus kann so ein Satz die Seele doch erbauen, oder?

Ende.

Freitag, 15. Januar 2021

Lesen schützt das Hirn


Es lohnt sich, sein Gehirn frühzeitig und lebenslang durch Lektüre zu trainieren. 



Was, wenn Sie als Kind weder lesen noch schreiben gelernt zu haben?

Forscher führten an der Universität Columbia neuropsychologische Tests zu Gedächtnis, Sprache und visuellen Fähigkeiten mit knapp 1000 älteren Menschen durch. Gut 20% hatten erst spät mit lesen/schreiben begonnen.
Darstellung der Lage des Gehirns.
Zum Glück für uns von der Natur gut geschützt.

Am Studienbeginn hatte jeder dritte Analphabet eine Demenz (jeder fünfte Nichtanalphabet). 
Nach dreieinhalb Jahren war jeder zweite Analphabet an einer Demenz erkrankt und jeder dritte Nichtanalphabet. 
Die Analphabeten hatten demnach ein doppelt so hohes Risiko, während der Beobachtungszeit neu an einer Demenz zu erkranken. 
=> Lebenslanges Lesen und Schreiben stärkt offenbar die Hirnfunktion.

Aufgespießt aus der FAZ.
24. Dezember 2019.

Ende.

Freitag, 8. Januar 2021

Wo sammeln gefährlich wird.


Ein Datenschützer erzählt allen,„die nichts zu verbergen haben“, was alles möglich ist.


Auf den ersten Blick erschien es mir ein wenig absurd, dass ausgerechnet ich einen Beitrag zum Thema „Sammeln“ schreiben sollte, wo ich mich doch eher den ganzen Tag damit befasse, dass möglichst wenig gesammelt wird — zumindest, wenn es um Daten, noch genauer um personenbezogene Daten geht. Aber beim zweiten Nachdenken wurde mir klar, dass es eigentlich ja um zwei Seiten einer Medaille geht. So wie sich Kunst, Literatur und sonstige Sachensammler um möglichst umfassende und vollständige Sammlungen ihrer Wunschobjekte bemühen, so wollen wir Datenschützer dafür sorgen, dass möglichst niemand — weder Behörde noch Unternehmen noch Person — ein vollständiges Bild eines anderen Menschen erlangen kann. Und dies nicht nur, weil es dessen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (zer)stören würde, sondern vor allem, weil es diskriminierend, hinderlich und gefährlich werden kann, für Einzelperson und Gesellschaft.

Tariferhöhung, Jobverlust

„Ich habe nichts zu verbergen“, höre ich in diesem Zusammenhang oft, aber ist das wirklich so? Natürlich ist personalisierte Werbung in erster Linie nervig, aber die meisten von uns nehmen es noch hin, weil wir dafür ja „umsonst“ die Dienste von facebook, google und Co. in Anspruch nehmen dürfen. Etwas anders sähe es bei den meisten sicher schon aus, wenn uns unsere Kfz-Versicherung den Tarif erhöht, weil wir im letzten Jahr zu viel Alkohol gekauft haben, zu viele Punkte in Flensburg gesammelt haben oder zu häufig mit Ausfallerscheinungen beim Arzt oder im Krankenhaus waren. Wenn wir nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, weil aufgrund der von uns aufgerufenen Webseiten eine Depression angenommen wird oder wir bei sozialen Netzwerken zu oft die „falschen“ Seiten aufgerufen haben.

Das sind keine bösartigen Prophezeiungen, sondern ist alles längst möglich und passiert. Man muss sich nur die Pläne der chinesischen Regierung zur umfassenden und totalen Kontrolle über Internet, Videoüberwachung und soziale Kontrolle anschauen, um zu wissen, dass die von Orwell in 1984 beschriebenen Möglichkeiten zur Totalüberwachung der Bevölkerung längst Kinderkram im Vergleich zu den heutigen Technologien sind. Um das zu verhindern, brauchen wir den Datenschutz und die Datenschutzbehörden, die den Datensammlern auf die Finger schauen und kontrollieren, dass gesammelte Daten sachgerecht genutzt werden, gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, und nicht mit anderen Daten verbunden und zu sachfremden Zwecken missbraucht werden.

Die Sammlung der Gehstöcke Wilhelm Raabes in BS, Leonhardtstraße.
Sammlung der 
Gehstöcke W. Raabes. ML2018

Algorithmen entscheiden

Dies ist angesichts der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelten eine echte Herausforderung, weil immer mehr Daten anfallen und diese zu immer neuen Sammlungen verbunden werden. Längst entscheiden nicht mehr nur Menschen darüber, wie, wo und wozu Daten genutzt werden. Immer öfter berechnen und bewerten Algorithmen, welche Nachrichten und Links uns in den Netzwerken erreichen, welche Bewerbungen für eine Stelle infrage kommen, welche Lieferung zuerst auf die Güterzüge geladen wird und welche Schlussfolgerungen über eine Person zu ziehen sind.
Um nicht missverstanden zu werden: Nicht alle Datensammlungen sind schädlich oder abzulehnen, im Gegenteil, gerade im Gesundheitswesen sind sie enorm hilfreich, in der Versorgungsforschung zum Beispiel. Es muss aber eben sichergestellt sein, das die dafür erhobenen und genutzten Daten anonymisiert oder verlässlich pseudonymisiert werden können.

Vielleicht zeigt sich gerade an dieser Stelle am besten, was Sammlungen so bedeutsam für den menschlichen Fortschritt macht. Fortschritt bedeuten Sammlungen, egal ob real oder digital, die dazu dienen, unseren Horizont zu erweitern, in dem wir aus Erfahrung, Anschauung und Historie lernen. Sie dienen der (Weiter)Entwicklung und dem menschlichen Fortschritt. Das zeigt aber auch deutlich, warum die Datensammelwut von sozialen Netzwerken und anderen Internetunternehmen ein Riegel, zumindest eine gute Kontrolle vorgeschoben werden muss: Die kommerzielle Nutzung von Daten anderer Menschen zur Gewinnmaximierung einiger Quasi-Monopolisten dient weder den Menschen noch dem Fortschritt.

Ulrich Kelber ist Bundesbeauftragter für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Ausriss aus Vier Viertel Kult.
SBK, Herbst 2019.

Ende.

Freitag, 1. Januar 2021

Die Wiedereinführung des Politoffiziers 1819 in Braunschweigischen Universitäten.


Studenten, die jenseits des Lehrplans nachdenken? Geht gar nicht!


Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 84.
König Georg regiert England, Irland,
Hannover, Braunschweig
und beweist 1819 seine Bündnistreue.

(14) Bekanntmachung des deutschen Bundestags-Beschlusses, die in Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßregeln betreffend. D. D. Braunschweig,
den 25sten October 1819.

GEORG, von Gottes Gnaden, Prinz-Regent des vereinigten Königreich-Großbritannien und Irland, auch des Königreichs Hannover, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg. ec.

Demnach die Deutsche Bandes-Versammlung am
20sten September d. J. folgenden Beschluß genommen hat:

§. 1.
Es soll bei jeder Universität ein, mit zweckmäßigen Instructionen und ausgedehnten Befugnissen Versehener, am Orte der Universität residirender außerordentlicher landesherrlicher Bevollmächtigter, entweder in der Person des bisherigen Kurators, oder eines andern, von der Regierung dazu tüchtig befundenen Mannes, angestellt werden.
Das Amt dieses Bevollmächtigten soll seyn: über die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disciplinnar-Vorschriften zu wachen; den Geist in welchem die akademischen Lehrer bei ihren öffentlichen und Privat-Vorträgen verfahren, sorgfältig zu beobachten, und demselben, jedoch ohne unmittelbare Einmischung in das Wissenschaftliche und die Lehrmethoden, eine heilsame, an die künftige Bestimmung der studirenden Jugend berechnete Richtung zu geben, endlich Allem, was zur Beförderung der Sittlichkeit, der guten Ordnung und des äußern Anstandes unter den Studirenden dienen kann, seine unausgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen.
Das Verhältnis dieser außerordentlichen Bevollmächtigten zu den akademischen Senaten soll, so wie Alles, was auf die nähere Bestimmung ihres Wirkungskreises und ihrer Geschäftsführung Bezug hat, in den ihnen Von ihrer obersten Staatsbehörde zu ertheilenden Instruktionen, mit Rücksicht auf die Umstände, durch welche die Ernennung dieser Bevollmächtigten veranlaßt worden ist , so genau als möglich festgesetzt werden.

§. 2.
Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 85.
Seite 85.
Die Bundesregierungen verpflichten sich gegen einander, Universitäts- und andere öffentliche Lehrer, die durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht, oder Ueberschreitung der Grenzen ihres Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmässigen Einflusses auf die Gemüther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger, oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren, ihre Unfähigkeit zu Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen Amtes unverkennbar an den Tag gelegt haben, von den Universitäten und sonstigen Lehranstalten zu entfernen, ohne daß ihnen hierbei, so lange der gegenwärtige Beschluß in Wirksamkeit bleibt, und bis über diesen Punkt definitive Anordnungen ausgesprochen seyn werden, irgend ein Hindernis im Wege stehen könne. Jedoch soll eine Maaßregel dieser Art nie anders, als auf den vollständig motivierten Antrag des der Universität Vorgesetzten Regierungsbevollmächtigten, oder von demselben vorher eingeforderten Bericht, beschlossen werden. Ein aus solche Weise ausgeschlossener Lehrer darf in keinem andern Bundesstaate bei irgend einem öffentlichen Lehr-Institute wieder angestellt werden.

Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 86.
Seite 86.
§. 3.
Die seit langer Zeit bestehenden Gesetze gegen geheime oder nicht autorisirte Verbindungen aus den Universitäten sollen in ihrer ganzen Kraft und Strenge aufrecht erhalten, und insbesondere auf den seit einigen Jahren gestifteten unter dem Namen der allgemeinen Burschenschaft bekannten Verein um so bestimmter ausgedehnt werden, bis diesem Vereine die schlechterdings unzulässige Voraussetzung einer fortdauernden Gemeinschaft und Correspondenz zwischen den verschiedenen Universitäten zum Grunde liegt. Den Regierungs-Bevollmächtigten soll in Ansehung dieses Punctes eine vorzügliche Wachsamkeit zur Pflicht gemacht werden. Die Regierungen vereinigen sich darüber, daß Individuen, die nach Bekanntmachung des gegenwärtigen Beschlusses erweislich in geheimen, oder nicht autorisirten Verbindungen geblieben, oder in solche getreten sind, bei keinem öffentlichen Amte zugelassen werden sollen.
§. 4.
Kein Studirender, der durch einen von dem Regierungsbevollmächtigten bestätigten, oder auf dessen Antrag erfolgten Beschluß eines akademischen Senats von einer Universität verwiesen worden ist, oder der, um einem solchen Beschlusse zu entgehen, sich von der Universität entfernt hat, soll auf einer andern Universität zugelassen, auch überhaupt kein Studirender ohne ein befriedigendes Zeugniß seines Wohlverhaltens aus der von ihm verlassenen Universität, von irgend einer andern Universität ausgenommen werden.

Wegfall der Universitätssouveränität 1819, Seite 87.
Universitätssouveränität Adé.
So haben Wir solchen Beschluß hiedurch zur allgemeinen Kenntnis zu bringen keinen Anstand nehmen wollen, und vertrauen Wir zu denen an Universitäten sich befindenden hiesigen Landeskindern, daß sie durch ein vorsichtiges und richtiges Betragen und durch Vermeidung aller Theilnahme an geheimen oder nicht autorisierten Verbindungen, die im vorstehenden Beschlusse angedeuteten üblen Folgen vermeiden werden, welche, wenn selbige gegen sie zur Anwendung gebracht werden müßten, für ihre ganze Zukunft von dem nachtheiligsten Einflusse seyn würden. Wie Wir denn zum Ueberflusse noch die Eltern, Vormünder und Angehörigen gedachter Studirenden hiedurch besonders auffordern, sie auf den Inhalt der §§. 3 und 4 des Beschlusses zur reiflichsten Erwägung und Befolgung dringend aufmerksam zu machen.

Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Fürstl. Geheimen Canzlei-Siegels.

Braunschweig, den 25 sten October 1819.
v. Schmidt-Phiseldeck. v. Schleinitz

Ende.