Donnerstag, 24. Dezember 2020

Lang lebe die Kunst

Kunstgenuss lindert nicht nur manchen Schmerz, 

er steigert offenbar auch die Lebenserwartung. 

Das ist bei einer Studie von Medizinern des University College London herausgekommen, die im Zuge der „English Longitudinal Study of Ageing“ mehr als 6000 Erwachsene im Schnitt zwölf Jahre lang beobachten. 
Jedes Kunstevent, ob der Besuch der Oper, Konzerte, Museen oder Galerien wurde registriert. Die jeweiligen sozialen, gesundheitlichen und ökonomischen Faktoren herausgerechnet, die ein Leben verkürzen können, kommen die Forscher im „British Medical Journal“ schon bei ein oder zwei kulturellen Aktivitäten auf einen Überlebensvorteil von plus 14 Prozent. 

Mittelalterliche Darstellung der Künste.
Hortus_Deliciarum
Philosophie mit den sieben freien Künsten.

Bei Teilnehmern, die öfter kulturell unterwegs waren, lag das Sterberisiko sogar 31 unter dem von Kunstverächtern. Über die Ursachen kann man nur spekulieren, die Ärzte halten kulturell aktive Menschen für mental und körperlich agiler.


Ausriss aus Frankfurter Allgemeine Zeitung.
24. Dezember 2019.

Ende.

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Geschichte – wie es gewesen ist.

Helmut Schmidt. Buch: Außer Dienst.

Siedler Verlag 2008. 

„Im Laufe des 20. Jahrhunderts und besonders gegen dessen Ende haben die rasante Vermehrung der Weltbevölkerung und die ebenso rasante Ausbreitung der modernen Verkehrsmittel und der Telekommunikation die Staaten der Welt und ihre Volkswirtschaften eng miteinander verflochten und voneinander abhängig gemacht. Die meisten Menschen sehen die Welt jedoch nach wie vor aus national-egozentrischer und national-egoistischer Perspektive. Ob in Amerika oder China, in Russland oder Frankreich oder Deutschland, fast überall in der Welt herrscht in der öffentlichen Meinung ebenso wie in der politischen Klasse ein national beschränktes Verständnis vor. 

Donald Trump. US Präsident 2017-2021.
D.Trump. Vereidigung
Präsid. USA 2017

In den meisten Staaten haben es die Historiker bisher versäumt, der heimischen Gesellschaft zumindest in Umrissen ein Bild von der Geschichte ihrer Nachbarn und der Geschichte jener Völker und Staaten zu vermitteln, mit denen man es vornehmlich zu tun hat. Während die Medizin, die Naturwissenschaften insgesamt, die Künste, während Handel, Verkehr und Finanzwelt sich internationalisieren und vernetzen, verharrt das Geschichtsbewusstsein der Nationen weitgehend in den jeweiligen nationalen Grenzen. Das gilt auch für uns Deutsche. Es sei die Aufgabe der Geschichtswissenschaft nachzuweisen, »wie es eigentlich gewesen ist«, hat Leopold von Ranke 1824 gefordert …“ 

In diesem Sinne sind wir in Eschershausen Herrn Professor Dr. h.c. Gerd Biegel zu Dank verpflichtet, denn er versorgt das „Land hinter dem Tunnel“ – aus Braunschweig kommend – immer gerne mit seinem Wissen. Auch aus der selbstgewählten Corona-Pandemie Isolation heraus versendet er die Basistexte für seine Vorträge. [PDF-Datei Vortrag 2020 Nov, Folge 7 "Ein ungeratener Sohn" bitte separat anfordern]. Das ist natürlich kein Ersatz für das Original, muss für das Jahr 2020 aber mal ausreichen. Glück auf für 2021.

Ende.

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Leselust statt Lesefrust


Was Schulen tun können, um Lesefreude zu fördern, 

und wie Texte ausgewählt werden sollten.

Übung macht den Meister — das gilt nicht nur für das Erreichen von Spitzenleistungen im sportlichen oder künstlerischen Bereich. Auch wer gute Leistungen im Lesen erzielen will, benötigt Übung und muss gewillt sein, sich mit Literatur auseinanderzusetzen.

Wer Freude am Lesen hat, liest auch häufiger und verfügt über mehr Lerngelegenheiten zum Erwerb der Lesekompetenz. Lesemuffel sind häufig in einem Teufelskreis aus Leseunlust und schwacher Lesefähigkeit gefangen. Die Ergebnisse der aktuellen Pisa—Studie zum Leseverhalten bei Jugendlichen in Deutschland sind daher alarmierend: Unter den 15 Jahre alten Schülern gibt etwa die Hälfte an, nicht zum Vergnügen zu lesen; mehr als ein Drittel halten Lesen gar für eine Zeitverschwendung.

Was ist angesichts dieser Misere zu tun?
In der Grundschule ist die Lesefreude bei vielen Kindern ohnehin noch hoch ausgeprägt. Aus der Leseforschung ist allerdings bekannt, dass sich dies ab etwa dem 11. Lebensjahr ändert und es zu einem „Leseknick“ kommt: Je älter Kinder werden, desto weniger gern lesen sie. Forscher nehmen an, dass dies damit zusammenhängt, dass Schüler — nicht zuletzt auch aufgrund der schulischen Notengebung — zunehmend selbstkritischer werden, was die eigenen Fähigkeiten zum Lesen betrifft. Aber auch der Wert des Lesens wird von älteren Schülern geringer eingeschätzt als noch in der Grundschulzeit. Insbesondere in der Pubertät bedarf es somit vermehrter Anstrengungen zur Förderung der Lesemotivation. Schüler müssen sich im Umgang mit Literatur als kompetent erleben. Vielmehr sollten insbesondere Jugendliche häufig in Kleingruppen arbeiten, die einen intensiven Austausch über das Gelesene ermöglichen. Noch wichtiger aber erscheint die Auswahl der im Unterricht gelesenen Texte. Schüler, die die im Unterricht behandelten Texte auf ihre eigene Lebens- und Erfahrungswelt beziehen können, sind auch motivierten die schulische Lektüre zu lesen und sich mit ihr auseinanderzusetzen. Lehrer sollten demnach eine möglichst große Auswahl potenziell interessanter Themen vergeben — wobei sich „interessant“ nicht aus Lehrersicht definiert. So zeigte eine Studie aus dem Grundschulbereich, dass Lehrer ihren Schülern bevorzugt lebensnahe Texte anboten, die Schüler aber lieber Abenteuergeschichten lesen wollten. Es ist schlicht unklar, welche Lesethemen Jugendliche überhaupt interessieren. 

Hier bleibt nur, die Schüler zu befragen, um sicherzustellen, dass der Lesestoff als spannend und bedeutsam empfunden wird.
Es muss sichergestellt werden, dass die Lesemotivation in allen Bildungsetappen den Lesefähigkeiten und Interessen der Schüler angemessen unterstützt wird. Das beginnt bereits in den Kindergärten und Vorschulen, wo die Sozialisation in die Schrift- und Buchkultur gezielt vorbereitet werden kann, etwa durch Methoden des Vorlesens, bei denen Erzieher die Kinder bewusst mit einbeziehen. Eine reine Förderung der Lesermotivation erscheint wenig vielversprechend, wenn nicht zeitgleich auch der Erwerb der Lesekompetenz selbst unterstützt wird. Insbesondere schwache Leser profitieren wenig vom Versuch, allein die Lesemotivation zu steigern. Wer Schwächen im Bereich grundlegender sprachlicher Fähigkeiten wie etwa dem Wortschatz oder der Zuordnung von Buchstaben zu Lauten hat, dem wird das Lesen weiterhin schwerfallen und wenig Freude bereiten. Eine durchgängige und systematische Sprachbildung und Vermittlung von Fähigkeiten im Lesen und Schreiben in allen Fächern sind daher unabdingbar. Nur wenn bereits vom Lesebeginn an eine sorgfältige Diagnostik der sprachlichen Stärken und Schwächen von Schülern und darauf abgestimmte Schritte folgen, haben Kinder überhaupt die Möglichkeit, die Freude am Lesen für sich zu entdecken. 
Die Förderung von Lesemotivation, Leseverhalten und Lesekompetenz von der frühkindlichen Bildung bis in die Sekundarstufe sind — insbesondere für leseschwache Kinder — als ein ganzheitlicher Prozess zu betrachten, in den die jeweiligen pädagogischen Schritte sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen.

Von Alexandra Marx.
Die Autorin ist wissenschaftliche Referentin an der Deutschen Schulakademie.
Teilweiser Ausriss aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Dezember 2019.

Ende.

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Zensur 1819 im Braunschweigischen mit der Zentralbehörde.

Durch Fürst Metternich und den Befürchtungen der Herrschenden angetrieben, wurde der Überwachungsstaat auch im Herzogtum Braunschweig gründlich eingerichtet.

Verordnungssammlung Braunschweig von 1819.
Aus der Verordnungssammlung Nr. 6.


Verordnungs-Sammlung
Nro. 11.
Braunschweig, den 10. November 1819.

(13.) Bekanntmachung des deutschen Bundestags - Beschlusses, die Bestellung einer Central-Behörde zur nähern Untersuchung der in mehreren Bundesstaaten entdeckten revolutionairen Umtriebe betreffend. D. D.
Braunschweig, den 25sten October 1819.

Georg richtet die Zentralbehörde zur Überwachung ein. Artikel 1.
Die Zentralbehörde.
GEORG, von Gottes Gnaden Prinz-Regent des vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, auch des Königreichs Hannover, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg. ec.

Es ist in der 35sten Sitzung der Deutschen Bundesversammlung am 20sten September d. J. folgender Beschluß genommen worden:

Artikel 1.
Innerhalb vierzehn Tagen, von der Fassung gegenwärtigen Beschlusses anzurechnen, versammelt sich in der Stadt und Bundesfestung Mainz eine aus 7 Mitgliedern, mit Einschluß eines Vorsitzendem zusammengesetzte, außerordentliche, von dem Bunde ausgehende Central-Untersuchungs – Commission.
Artikel 2.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 80.
Seite 80.
Der Zweck dieser Commission ist, gemeinschaftliche möglichst gründliche und umfassende Untersuchung und Feststellung des Thatbestandes, des Ursprungs und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe, sowohl des ganzen Bundes, als einzelner Bundesstaaten-, gerichteten revolutionairen Umtriebe und demagogiscben Verbindungen, von welchen nähere oder entferntere Indicien bereits Vorliegen, oder sich in dem Laufe der Untersuchung ergeben möchten.
Artikel 3.
Die Bundes-Versammlung wählt durch Mehrheit der Stimmen der engern Versammlung die sieben Bundesglieder, welche die Central-Untersuchungs-Commission zu ernennen haben.
Den Vorsitzenden bestimmen die sieben von den Bundesgliedern ernannten Commissarien nach ihrer Constituirung als Central-Untersuchungs-Commission, durch Wahl aus ihrer Mitte.
Artikel 4.
Zu Mitgliedern der Central - Untersuchungs - Commission können nur Staatsdiener ernannt werden, welche in dem Staate, der sie ernennt, in richterlichen Verhältnissen stehen oder gestanden, oder wichtige Untersuchungen instruirt haben.
Jedem Commissarius wird ein auf das Protokoll verpflichteter Actuarius oder Secretair von seiner Regierung beigegeben, welche zusammen das Canzlei-Personale bilden.
Der Vorsitzende vertheilt die zu erledigenden Geschäfte unter die einzelnen Mitglieder. Beschlüsse werden aus vorgängigen Vortrag nach Stimmenmehrheit gefaßt.
Artikel 5.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 81.
Seite 81.
Um ihren Zweck zu erreichen, wird die Central-Untersuchungs-Commission die Oberleitung der in verschiedenen Bundesstaaten theils schon angefangenem theils vielleicht noch anzufangenden Lokal- Untersuchungen übernehmen.
Die Behörden, welche dergleichen Untersuchungen bisher geführt haben, oder künftig führen werden, sind von ihren Regierunqen anzuweisen, die bei ihnen verhandelten Akten in möglichst kürzester Zeit an die Central-Untersuchungs - Commission entweder in Urschrift oder in Abschrift einzusenden, den von der besagten Bundes-Commission an sie gelangenden Requisitionen schleunigst und vollständigst zu willfahren, in Gemäßheit derselben die erforderlichen Untersuchungen mit möglichster Genauigkeit und Beschleunigung vorzunehmen oder fortzusetzen, und mit Verhaftung der inkulpirten Personen vorzuschreiten.
Neue, zu Entdeckungen führende, Spuren sind die lokal Behörden auch ohne vorläufige Anfrage bei der Central -Untersuchungs- Commission unverzüglich zu verfolgen, jedoch zugleich der letzern davon Kenntniß zu geben, verpflichtet.
Ueberhaupt werden die Lokal-Behörden von ihren obersten Land-Behörden angewiesen werden, sowohl mit der Central-Bundes-Commission, als unter sich in fortgesetzter Communikation zu bleiben, und siech gegenseitig, in Beziehung auf den Art. 2 der Bundesacte, zu unterstützen.
Artikel 6.
Sämmtliche Bundesglieder, in deren Gebiet bereits Untersuchungen eingeleitet sind, verpflichten sich, der Central-Untersuchungs-Commission, unmittelbar nach ihrer Constituierung, die Lokal-Behörden oder Commissionen welchen sie die Untersuchung anvertrauet haben, anzuzeigen.
Die Bundesglieder, in deren Staaten Untersuchungen dieser Art noch nicht eingeleitet sind, jedoch aber noch nöthig werden sollten, sind verbunden, ans das dieserwegen von der Central-Untersuchungs-Commission an sie gelangende Ansinnen, sogleich die Untersuchung Vornehmen zu lassen, und der Central-Commission die Behörden nahmhaft zu machen, welcher sie hierzu den Auftrag ertheilen.
Artikel 7.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 82.
Seite 82.
Die Central- Bundes-Commission ist berechtigt, wenn sie es nöthig findet, ein oder das andere Individuum selbst zu vernehmen. Sie wird sich um Sistirung derselben an die obersten Staatsbehörden der Bundesglieder, oder an die ihr, vermöge Art. 6, bekannt gemachten Behörden wenden. Bei, von der Central- Commission anerkannter, unumgänglicher Nothwendigkeit sind dergleichen Personen auf die, erwähnter Maaßen an die obersten Staats- oder bereits designirten Lokal-Behörden gerichtete Requisition der Central-Commission zu verhaften und unter sicherer Bedeckung nach Mainz abzuführen.
Artikel 8.
Zu sicherer Verwahrung der an den Sitz der Commission zu transportirenden Individuen sollen die erforderlichen Anstalten getroffen werden.
Die Kosten der Commission, so wie der Untersuchung selbst, sind von dem Bunde zu tragen.
Artikel 9.
Auf gegenwärtigen Bundesschluß wird die Central-Untersuchungs-Commission anstatt besonderer Instruction verwiesen.
In allen Fällen, wo sich Anstände ergeben, oder überhaupt die Central-Untersuchungs-Commission weitere Verhaltungsbefehle einzuholen in den Fall kommen sollte, hat dieselbe an die Bundes-Versammlung zu berichten, welche zur Einleitung der Verschlußnahme und Vortrag über solche Anfragen eine Commission von drei Mitgliedern aus ihrer Mitte ernennen wird.
Artikel 10.
Einführung der zentralen Überwachungsbehörde 1819, Seite 83.
Seite 83.
Eben so ist über die Resultate der möglichst zu beschleunigenden Untersuchung von der Central-Untersuchungs-Commission Bericht an die Bundes-Versammlung von Zeit zu Zeit zu erstatten.
Die Bundes-Versammlung wird nach Maaßgabe der, sowohl im Einzelnen, als nach geschlossener Untersuchung aus den ganzen Verhandlungen sich ergebenden Resultate, die weitern Beschlüsse zu Einleitung des gerichtlichen Verfahrens fassen.
Wenn nun gleich zu Unserer besondern Zufriedenheit in den hiesigen Landen bis jetzt keine Spur von revolutionairen Umtrieben, oder solchen Verbindungen, wodurch die innere Ruhe und die bestehende Verfassung gefährdet werden könnte, sich gefunden hat, Wir auch zu den Einwohnern hiesiger Lande das begründete Vertrauen hegen, daß keiner derselben sich werde verleiten lassen, an Verbindungen dieser Art den geringsten Antheil zu nehmen, so haben wir dennoch den vorstehenden Beschluß zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, für nöthig erachtet.
Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Fürstl. Geheimen Canzlei- Siegels.
Braunschweig, den 25sten October 1819.

(L. S.)

Auf höchsten Special-Befehl
v. Schmidt-Phiseldeck. v. Schleinitz

Ende.

Donnerstag, 26. November 2020

Raabepreis 2020, Christine Wunnicke

Leichtfüßig

hüpft die Geschichte von einem farbenfrohen Bild zum nächsten, wobei die Gedanken und Dialoge herrlich charakterstarke Persönlichkeiten ausmalen. Die Historie kommt nicht zu kurz und wer Abenteuerlust in sich hat, wird reich belohnt. Manche Stellen erinnern an Hermann Hesse, andere Gedanken sollte man wohl zweimal lesen (wie es auch bei Raabe manchmal besser ist), sonst entgeht einem die Ironie und der Tiefsinn. 

Buchrücke, Berenberg Verlag
Vom Berenberg Verlag.
170 Seiten sind in einem unverschnörkelten Lesefluss gut zu bewältigen und am Ende wünschte man sich mehr von dieser fast schon als Opus angelegten Geschichte. 

Zum Hören im Programm des Deutschlandfunk und zusätzlich des Deutschlandfunk Kultur, dem ‚Studio LCB‘, ausgestrahlt zunächst am Samstag, 28. November 2020.

Ende.

Donnerstag, 19. November 2020

Raabes Frauenbild

Die Weiblichkeit 

kommt in allen Raabeschen Werken in allen Schattierungen vor, die Raabe in seinem Leben kennengelernt hat oder die ihm notfalls wohl beschrieben wurden: 

vom ätherischen Pflänzchen über die „Ich kenne sie alle“ Patronin oder wie die „Fingerhut-Dame“ (zweite Schreibfeder) in Drei Federn, die wirklich auch auf der Höhe unserer Zeit ist:

"Es hat schon manchem Mann seine Frau das gesagt, was er von zwanzig Universitäten und Fakultäten nicht erfahren hätte; und eine richtige Frau weiß sich zu taxieren, und wenn sie‘s sich ihrem Herr und Gebieter nicht anmerken läßt, so sollte er dankbar darüber sein und sich nicht überheben. Sie überheben sich aber alle, und eine arme Frau hat genug zu tun, bis sie wieder eine Form in die Sache bringt."
Fingerhut mit Inhalt.
Was alles in einem Fingerhut steckt...

"... eine Schwester zu verheiraten ist eine merkwürdig feierliche, zitterige, tränenhafte, geheimnisvolle, närrische Sache, und wer es nicht selbst durchgemacht hat, der glaubt es nicht, und was die Männer anbetrifft, so sollten sie sich schämen, zu lachen und die Achseln zu zucken über Dinge, die sie nicht im mindesten verstehen und über welche sie sich ein Urteil anmaßen wie über alles sonstige, was zwischen Himmel und Erde zu finden ist oder passieren kann."

Die Drei Federn sind eine echte Lesefreude….

Es gibt das Buch auch hier: www.worttransport.de.

Nur zu!

Ende.

Donnerstag, 12. November 2020

Wozu noch Bibliotheken?


Das Informationsmonopol, das wissenschaftliche Bibliotheken jahrhundertelang hatten, ist gekippt.


Wer heute rasch eine Information braucht, geht nicht mehr in eine Bibliothek, sondern benutzt eine Suchmaschine im Internet.


Das Informationsmonopol, das Bibliotheken jahrhundertelang innehatten, ist gekippt. Wer heute rasch eine Information braucht, geht nicht mehr in eine Bibliothek, sondern benutzt eine Suchmaschine im Internet. Wer etwa wissen will, welche Bilder Leonardo da Vinci gemalt hat, findet die Antwort in Windeseile, sobald er mit der Eingabe der Frage fertig ist.

Will man einer Frage tiefer nachgehen, wer zum Beispiel die historische Person hinter der Mona Lisa auf dem Gemälde Leonardos war, liefert das Internet eine Vielzahl von Antworten, darunter wertvolles Wissen und unbewiesene Behauptungen. In manchen Ländern zeigen die Suchmaschinen die Debatte um die mögliche homosexuelle Orientierung des Malers und seines Modells nur lückenhaft an. Den neuesten Stand der Forschung aber wird man verlässlich nur unter Einbeziehung von gedruckten kunsthistorischen Büchern ermitteln können, wie sie in einer spezialisierten Bibliothek verfügbar sind. Denn die kunsthistorische Forschung ist nur zum Teil über das Internet zugänglich und zum größeren Teil ausschließlich gedruckt publiziert.

Sollte sich dieser Befund in einigen Jahren umkehren und mehr kunsthistorische Erkenntnisse in digitaler als analoger Form verfügbar sein, wird man trotzdem gut daran tun, den Forschungsstand in einer Bibliothek zu recherchieren. Denn so wie gedruckte kunsthistorische Bücher Geld kosten, kosten auch kunsthistorische E‑Books, Zeitschriften und Datenbanken Geld. Diesen finanziellen Aufwand bringen Bibliotheken auf und verwandeln so das private Gut der Urheber von Erkenntnissen in ein öffentliches Gut, das allgemein zugänglich ist. Sie halten auch Publikationen vor, die selten genutzt werden oder in der Beschaffung und Aufbereitung besonders teuer waren. Eine einzelne Person wäre organisatorisch und finanziell wohl überfordert, wollte sie sich auch nur die relevante Literatur zur Mona Lisa zusammenkaufen.

Etwas finden, nachdem man nicht gesucht hat


Die Sammlungen der Bibliotheken dokumentieren den Stand des Wissens auf bestimmten Gebieten und schaffen so einen Mehrwert über die Einzeldokumente hinaus. Ein Bibliotheksbestand kann Informationen und Anregungen bieten – vorausgesetzt, er ist reich, einladend, zugänglich und begünstigt Entdeckungen. Es ist ein Missverständnis zu glauben, Wissenschaftler würden Bibliotheken nur aufsuchen, wenn sie eine bestimmte Frage hätten. Bibliotheken funktionieren zwar auch wie Suchmaschinen. Aber ihre schönste Aufgabe besteht darin, Orte zu sein, wo Nutzer etwas finden, was sie nicht gesucht haben. Gute Bibliotheken sind für Überraschungen gut. Auch im Netz kann man Überraschungen erleben. Aber bibliothekarische Sammlungen eröffnen Zugänge jenseits der eingespielten Suchalgorithmen und Trampelpfade des Wissens.

Wenn Wissenschaftler selbstbewusst verkünden: Ich brauche keine Bibliothek, ich habe alles im Netz. Dann hört sich das an wie der Kalauer aus den 1980er-Jahren: Wieso Atomstrom? Bei mir kommt der Strom aus der Steckdose. Wie aber kommen wissenschaftliche Publikationen ins Internet? Zum wesentlichen Teil durch Bibliotheken! Der Wissenschaftler mag darauf verzichten, sich selber in das Gebäude der Bibliothek zu begeben, tatsächlich aber nutzt er Dienstleistungen der Bibliothek, wenn er über seinen Computer auf hochwertige elektronische Ressourcen seines Fachgebiets zurückgreift. Bibliotheken haben sie nach definierten Prinzipien aus einer Riesenmenge an Material ausgewählt, gekauft und in Katalogen angezeigt, das heißt zugänglich gemacht. Außerdem reichern sie das „Netz“ selber mit riesigen Mengen an Büchern und Zeitschriften an, indem sie die Bestände konvertieren, die urheberrechtsfrei sind. Bibliotheken fallen im Internet nicht besonders auf und bleiben weitgehend unsichtbar.
WWW Logo von Robert Cailliau.
Das Internetangebot weist nach wie vor riesige weiße Flächen auf. In den Geistes- und Kulturwissenschaften erscheinen wissenschaftlich relevante Publikationen, darunter die klassische geisteswissenschaftliche Monographie oder relevante Primärtexte (zum Beispiel in Literatur, Philosophie oder Musik) immer noch ausschließlich auf Papier. Die deutschen Verlage bringen pro Jahr 73.000 gedruckte neue Bücher heraus. Von den Zeitschriften, die die Bayerische Staatsbibliothek abonniert, liegt nur ein gutes Drittel auch in elektronischem Format vor. Weiterhin fehlt im Netz der größte Teil der urheberrechtlich geschützten Publikationen des 20. Jahrhunderts. Daher ist die Annahme, „ein Großteil“ der Literatur sei bereits digital vorhanden, nur vertretbar, wenn man sie strikt auf die aktuelle Literatur der Naturwissenschaften, Technik und Medizin eingrenzt. Für die Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften ist sie falsch und fahrlässig.

Kommerzielle Suchmaschinenbetreiber als Informationsvermittler


Das Informationsmonopol der Bibliotheken ist tatsächlich gekippt. Kommerzielle Suchmaschinenbetreiber sind die besseren Informationsvermittler. Trotzdem ist niemandem zu raten, sich bei komplexen Fragen mit Antworten zu begnügen, die von den personalisierten und auf Gewinn ausgerichteten Ranking-Mechanismen der Suchmaschinen vorgeschlagen werden. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Suchmaschinen gar nicht alle Dokumente in der Tiefe des Netzes erreichen. Die nichterfassten Bereiche des Internets sind weitaus umfangreicher als die indizierbaren Informationen.

In dieser Situation bleiben Bibliotheken unverzichtbar in ihrer Funktion als neutrale, verlässliche und kostenfrei zugängliche Orte, an denen man sich über den Stand des Wissens an Hand von ausgewählten Publikationen umfassend unterrichten kann. Die Idee der Bibliothek ist nach wie vor stark und notwendig.

Auch wenn das Angebot unentgeltlich zugänglicher Publikationen im Netz wächst, die Wissenschaft ist in erster Linie auf die kostenpflichtigen neuesten Forschungsergebnisse angewiesen, die von Verlagen in Form von Zeitschriftenartikeln, E-Books und Datenbanken angeboten werden. Aber es ist für wissenschaftliche Bibliotheken eine große Herausforderung, die elektronischen Publikationen in ihrer ganzen Vielfalt und dauerhaft stabil bereitzustellen.

Die fünf größten internationalen Verlage – Elsevier, Springer Nature, Wiley-Blackwell, Taylor & Francis, Sage Publications beziehungsweise American Chemical Society – veröffentlichen in ihren Organen mehr als 50 Prozent aller wissenschaftlichen Artikel – und zwar mit steigender Tendenz. Das gilt für die Wissenschaft insgesamt. In einzelnen Fächern ist die Machtkonzentration dieser Verlage noch viel höher. In den Geisteswissenschaften ist sie vergleichsweise gering.

Die Produkte der kleineren Verlage oder solche, die außerhalb des Buchhandels erscheinen, sind heute in den Bibliotheken oft noch unterrepräsentiert, weil der Bibliotheksetat eher für die großen Paketkäufe immer derselben großen Verlage reserviert wird und der Arbeitsaufwand für die vielen Verträge mit kleinem Volumen zu groß ist. Auch der Zusammenschluss von Bibliotheken zu Einkaufskonsortien trägt zu einem konformen Angebot bei. Daher sieht es in vielen Bibliotheken so aus wie in den 1a-Lagen unserer Großstädte: von Kiel bis Konstanz überall dieselben Handelsketten.

Will eine Bibliothek nicht einseitig nur die Produkte der großen Verlagshäuser anbieten, muss sie sich mit einer großen Menge von Verträgen der mittleren und kleineren Verlage auseinandersetzen. Unterschiedliche Nutzungsbedingungen, Lizenzzeiträume, Anzahl von simultanen Zugriffsrechten, Bezahlwege, Berichtspflichten, Statistiken, Gewährleistungsregelungen und viele andere Parameter sind minutiös zu beachten, bevor die Bestände ins eigene System eingespielt und freigegeben werden können. Die Bestimmungen sind extrem unterschiedlich. Die Kosten sind abhängig davon, wie viele Publikationen in dem Paket enthalten sind und wie viele Nutzer gleichzeitig darauf zugreifen dürfen.

Solche überkomplexen Regelungen machen das Alltagsgeschäft in den Bibliotheken teuer und langsam. Bisher haben sich nur ansatzweise allgemein verbreitete Geschäftspraktiken herausgebildet. Das merken auch die Nutzer von Bibliotheken: Sie können gar nicht verstehen, dass sie Teile des einen E-Books herunterladen und ausdrucken können, ein anderes aber nur lesen dürfen.

Krisenanfällige Lizenzmodelle


Die Bücher und Zeitschriften bleiben auf den Verlagsservern und werden entweder befristet lizenziert oder dauerhaft zugänglich gemacht. Amazon‑Kunden kennen das Modell. Kein E-Book auf ihrem Kindle gehört ihnen wirklich. Ein Eigentumswechsel ist nicht möglich, die Nutzungsfunktionalitäten und Archivrechte existieren nur eingeschränkt. Bloße Zugriffsrechte haben den Nachteil, auch wieder entzogen werden zu können. Im Jahr 2009 hat Amazon die Romane 1984 und Animal Farm des britischen Schriftstellers George Orwell von den Kindle-Geräten ihrer Kunden einfach gelöscht. Die Firma hatte zu spät bemerkt, dass sie die Rechte an den beiden Werken nicht besaß. Einigen Lesern entschwand der Text während des Lesens vom Bildschirm. Die kleine Rückerstattung, die ihnen zustand, konnte ihren Ärger über den plötzlichen Entzug nicht abmildern.

Dieses Beispiel macht deutlich, wie krisenanfällig das Lizenzmodell generell ist. Die kommerziellen Anbieter wollen sich die Verfügungsgewalt über ihre digitalen Produkte nicht aus der Hand nehmen lassen. Die Bibliotheken aber müssen mit aller Macht versuchen, wenigstens eine Kopie dauerhaft und zentral archivieren zu dürfen. Sonst bewegt sich die wissenschaftliche Kommunikation weiter auf dünnem Eis. Es gehört aber zum Kern des Verständnisses von Wissenschaft, die Vorarbeiten anderer zitieren und das Geschriebene im Zweifel nachprüfen zu können. Früher haben Bibliotheken es geschafft, diesen Kokon von aufeinander verweisenden gedruckten Texten zu sichern und verfügbar zu halten. Heute stehen sie vor einer viel größeren Herausforderung.

Digitale Objekte sind leicht zu verändern, permanent zu aktualisieren, ja geradezu fluid. Manchmal handelt es sich um laufend aktualisierte Textkonglomerate, die gar keine lineare Struktur mehr haben. Hinzu kommt: Wissenschaftliche Texte im Netz stammen häufig von zahlreichen Urhebern oder sind sogar nach dem Wiki-Prinzip hergestellt. Das macht die traditionelle Sammelaufgabe der Bibliotheken, die sich auf elektronische Publikationen erweitert hat, zu einem Kunststück, wie den berühmten Pudding an die Wand zu nageln. Der Medienmix, dem Bibliotheken gerecht werden müssen, wird immer vielfältiger.

Auf einem anderen Blatt steht, wie „dauerhaft“ elektronische Dateien überliefert werden können. Es geht nicht darum, einfach Daten zu duplizieren und sie an einem zweiten Ort zu speichern. Vielmehr müssen Dateiinhalte in ihrer originalen Nutzungsumgebung authentisch verfügbar gehalten werden. Das ist eine vertrackte Sache, weil die Betriebssysteme ebenso veralten wie die Hard- und Software. Die Langzeitarchivierung ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein organisatorisches und finanzielles Problem. Die entsprechenden Geschäftsgänge müssen in die Abläufe der Bibliotheken integriert werden, und irgendwer muss die Folgekosten bezahlen. Der amerikanische Experte für Langzeiterhaltung Jeff Rothenberg charakterisiert die Lage mit einem Scherz: „Digital documents last forever – or five years, whichever comes first.“ – „digitale Dokumente bleiben für immer – oder für fünf Jahre, je nachdem, was zuerst kommt“

Die gedruckten Medien garantieren die Überlieferung vorläufig noch besser als die digitalen. Papier lässt sich im Zweifel kostengünstiger und einfacher restaurieren, als sich bits and bytes haltbar machen lassen. Aber an dem Versuch und entsprechenden Pilotprojekten führt kein Weg vorbei. Das ungelöste Thema brennt den Bibliothekaren auf den Nägeln und wird sie in den nächsten Jahren immer stärker beschäftigen. Noch völlig offen ist derzeit, welche Instanz die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitstellt, jenseits befristeter Projekte.

Oder halten die Bibliotheken Flüchtigkeit, Nichtverortbarkeit und Fragilität des neuen Mediums nur irrtümlich für Riesen und kämpfen wie Don Quijote tatsächlich gegen Windmühlen? Vielleicht empfindet die digitale Wissensgesellschaft die Probleme, die die Bibliothekare sehen, gar nicht als kritisch und legt auf eindeutige Referenz keinen Wert mehr. Vielleicht verzichtet sie auf Konkretheit und Eindeutigkeit, wenn sie dafür situative Brauchbarkeit bekommt. Dann allerdings wäre der Auftrag der Bibliotheken auf diesem Feld ein Anachronismus.
Weimar: Anna-Amalia Bibliothek, 2015.
Anna-Amalia Bibo, Weimar. Bild: NoRud, Wikipedia, BY-SA 4

Verlust der Nachhaltigkeit


So fragt etwa auch der Medienwissenschaftler Wolfgang Ernst: „Ist das Konzept der Nachhaltigkeit nicht längst schon Symptom einer nicht mehr auf Gedächtnis fixierten gesellschaftlichen Akzeptanz?

Die Nutzer des Internets nehmen den raschen Verfall von Webseiten und damit Gedächtnisverlust in Kauf – für den gegenüber den bibliothekarischen Traditionen des Abendlands dramatisch eskalierten Vorteil, den dieses System als unverzüglicher Zugriff auf ungeheure Wissensmengen bietet. Für den Genuss der nahezu unverzüglichen Verfügbarkeit von Online‑Wissen im Web wird der Verlust seiner Nachhaltigkeit in Kauf genommen.“

Vielleicht haben wir nicht genug Fantasie, uns eine Gesellschaft vorzustellen, die ohne die bindende Kraft des Gedächtnisses auskommt? Das kann sich der Physiker und Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar überhaupt nicht vorstellen und hat seine Antwort auf das Gedankenexperiment, das kulturelle Gedächtnis zu verlieren, in seinem Buch Nächste Ausfahrt Zukunft in ein prägnantes Bild gefasst: „Der kulturelle Blackout wäre subtiler als der plötzliche Ausfall von Elektrizität, doch in seinen Konsequenzen würde unsere Gesellschaft den Halt verlieren. Diese eminent wichtigen Brücken in die Vergangenheit halten die Gesellschaft zusammen. Die lebendige Vergangenheit gleicht dem Schwert und den schweren Ballasttanks eines großen Segelschiffs. Versteckt unter der Meeresoberfläche verleihen sie dem Boot Stabilität, wenn der Wind in die Segel greift. Eine vergangenheitsblinde Kultur wäre den Stürmen schutzlos ausgeliefert. Bei Flaute merkt man vielleicht nichts davon, doch sobald der Wind sich erhebt, erwirken die Naturkräfte das Kentern.“

Vorerst lassen sich die Bibliotheken nicht darin beirren, die Probleme der im Netz bereitgestellten Publikationen pragmatisch anzugehen. Sie tragen entscheidend dazu bei, den freien Zugang zu Informationen herzustellen und möglichst langfristig zu sichern. Auf ihren eigenen Servern bieten sie Plattformen für unendlich viele Netzpublikationen. Anders gesagt, sie bauen große Sammlungen auf, zu denen analoge und digitale, gekaufte und freizugängliche Dokumente gleichermaßen gehören. Und wenn Sammlungen ihr Eigentum sind, können sie versuchen, sie dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Mit Auswahl und Speicherung wäre jedoch eine einzelne Bibliothek, auf sich gestellt, überfordert, weil die Aufgabe viel zu groß ist. Die Fokussierung auf die eigene Sammlung reicht heute nicht mehr aus. Die eigene Sammlung muss als Teil eines Netzwerks begriffen werden. Bibliotheken müssen heute viel arbeitsteiliger vorgehen und viel mehr miteinander kooperieren, als dies in der Welt der gedruckten Literatur notwendig war. Bibliotheken müssen Bestand halten, aber sie funktionieren nur noch als System.
Viele neue Bibliotheksbauten

Auch wenn man zugesteht, dass es Bibliothekare geben sollte, die sich um die Auswahl, Finanzierung, Erschließung und Vermittlung von Publikationen kümmern, ist die Frage berechtigt, ob nicht irgendwann Bibliotheken als reale Räume überflüssig werden. Wenn es vollkommen egal ist, wo die Server für die digitalen Dienste stehen, braucht es vielleicht gar keine stationären Bibliotheken mehr?

In offensichtlichem Widerspruch zur zunehmenden Bedeutung der digitalen Dienste entstehen auch in der Gegenwart großartige neue Bibliotheksbauten. Die besten Architekten auf der ganzen Welt wetteifern in Entwurf und Gestaltung von Bibliotheksgebäuden. Vielleicht ist es für sie gerade deshalb eine so schöne Herausforderung, weil neue Arbeitsformen in das traditionelle Gefüge einer Bibliothek integriert werden müssen. Oder können sich Architekten für diese öffentliche Bauaufgabe einfach begeistern, weil sie an die Bibliothek glauben? Erinnert sei nur an wenige herausragende Beispiele von deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken neueren Datums:

  • Bibliothek der Technischen Universität Cottbus (Architekten: Herzog & de Meuron)
  • Studienzentrum der Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar (Hilde Barz-Malfatti, Karl-Heinz Schmitz)
  • Philologische Bibliothek der Freien Universität Berlin (Norman Foster)
  • Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum der Humboldt-Universität in Berlin-Mitte (Max Dudler)

Professor Biegel in seiner Bibliothek in Braunschweig, Leonhardtstraße.
Prof. Biegel in seiner Bibliothek.
Dabei wandelt sich das Aussehen von Bibliotheken erheblich. Keine erinnert mehr an die Ehrfurcht gebietenden Büchertempel des 19. Jahrhunderts mit ihren riesigen Magazinen. Viele sind äußerlich gar nicht mehr als Bibliotheken erkennbar. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar verwahrt den größten Teil ihres Buchbestands weder im Rokokosaal noch im modernen Studienzentrum, sondern verborgen in einem Tiefmagazin. Es liegt unmittelbar vor dem Historischen Bibliotheksgebäude und ist von außen nicht erkennbar. Die Besucher laufen ahnungslos über eine Million Bücher hinweg, wenn sie sich zum Eingang am Platz der Demokratie begeben.

Neue Bedürfnisse


Die Leser in Bibliotheken kommen heute mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen ins Haus: Von Studenten, die nur einen W-LAN-Anschluss brauchen oder sich mit Kommilitonen ein Thema erarbeiten wollen, bis hin zu Forschern, die vor Ort mit Sondersammlungen arbeiten. Längst gibt es nicht mehr nur Leihstelle und Lesesaal, sondern unterschiedliche Aktivitätszonen:

  • Lounges mit bequemen Sitzmöbeln
  • Plätze im Bibliothekscafé
  • Veranstaltungs- und Schulungsräume
  • Räume zum Ausprobieren von Technik
  • Bereiche für Gruppenarbeit
  • Arbeitsplätze für Eltern mit Kind
  • schallgeschützte Abteile zum Telefonieren
  • Studios für audiovisuelle Medien
  • Plätze für Information, Kurzrecherche und zum Anlesen
  • Stillarbeitszonen für konzentriertes Lesen und Schreiben inmitten fachlich geordneter Freihandbestände


Selbst der schon häufig totgesagte klassische Lesesaal bildet oft wieder das Herzstück der neuen Bibliotheken, weil seine Arbeitsatmosphäre so beliebt ist.

Die Bibliotheksräume erhalten auch durch neue Möblierungskonzepte Aufenthaltsqualität und Eigenart – sofern sie nicht schon so überlaufen sind, dass die Nutzer doch gerne schnell wieder nach Hause streben. An den Nutzerbereichen entscheidet sich, ob eine moderne Bibliothek „funktioniert“.

Es ist kaum vorstellbar, dass Bibliothekare künftig wie Energieberater in schwer lokalisierbaren Büros sitzen und Auskünfte nur noch über Skype erteilen. Die physischen Räume der Bibliothek sind essenziell, selbst wenn Bibliotheken auf Fächer wie Naturwissenschaften, Technik und Medizin ausgerichtet sind, in denen schon vieles online zur Verfügung steht. Bibliotheken bieten die Möglichkeit zur Beratung, zur Präsentation von Medien und zu sozialer Interaktion.

Bisher hat sich die räumliche Anordnung des Wissens, wie sie in den systematisch nach Fachgebieten aufgestellten Büchern zum Ausdruck kam, als äußerst nützlich erwiesen. Das einzelne Objekt wird in einem geordneten Kontext präsentiert. Der Nutzer muss seinen eigenen Körper in Bewegung setzen, muss suchen und zugreifen, um an das Dokument zu gelangen. Dadurch wird der Ort des Wissens mitsamt seiner Umgebung unbewusst gespeichert und bestenfalls mit der Erkenntnis bei der Lektüre verknüpft. Der Nutzer kann in seiner Erinnerung darauf zurückgreifen, so wie er nach dem Lesen eines Buches oft noch angeben kann, auf welchem Teil einer Seite ein besonders eindrucksvoller Gedanke gestanden hat. Funktioniert die Erinnerung genauso gut, wenn auf dem Display des immer gleichen technischen Gerätes bloße Zeichen registriert werden?
Die vibrierende Stille konzentriert arbeitenden Menschen

Der Medienwissenschaftler Markus Krajewski sieht den physischen Ort der Bibliothek nicht in Frage gestellt: „Als intellektuelle Infrastruktur für geistige Arbeit, zumindest im kulturwissenschaftlichen Kontext, kann man auf die Abundanz der Texte, die Reizüberflutung und das Zuviel an Informationen, wie es in ihrer Gesamtschau nur die große Büchersammlung bietet, nicht verzichten. Vom Reiz des Haptischen, dem Blättern im Vergilbten und dem Finden des Verstellten ganz zu schweigen.“

Der nach Fachgebieten geordnete und gut gepflegte freizugängliche Bestand an Büchern bietet zumindest in den Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften nach wie vor den besten Anregungsfaktor.

In den Bibliotheken geht es nicht nur um einen Rezeptionsvorgang, sondern auch um produktives Verarbeiten des Gelesenen in der Form des Schreibens. Es ist eine ganz eigenartige Erfahrung, wenn dieses Verarbeiten inmitten einer Gesellschaft vieler anderer Kopfarbeiter geschieht. Wer beispielsweise einmal im Main Reading Room der New York Public Library an einem der Tische aus weißer Eiche gesessen hat, wird die vibrierende Stille von 600 anderen konzentriert arbeitenden Menschen als stimulierend empfunden haben. Man befindet sich in einem öffentlichen Raum und doch in einer intimen Situation. Es ist ein Ort, an dem ein vielstimmiges stummes Gespräch stattfindet, ein Denkraum. Das alles würde nicht so gut gelingen ohne die großartige Architektur. Der Leser an seinem Platz unter der Kassettendecke mit den riesigen Kronleuchtern empfindet sich als Teil einer kulturellen Gemeinschaft, die diesen Raum deshalb so prächtig ausgestaltet hat, weil sie das Bemühen um Erkenntnis wertschätzt.

Bibliotheken sind Orte der geistigen Auseinandersetzung. 

Diese Funktion sinnlich zu erleben, versuchen sogar die flüchtigen Besucher, die nur einen Blick in den Lesesaal werfen dürfen und doch viel zu sehen haben. Weshalb sonst erleben die Bibliotheken auch einen touristischen Boom? Das gilt für die New York Public Library, die Klosterbibliothek Ottobeuren, das Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum der Humboldt-Universität Berlin wie für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Der dortige Rokokosaal zum Beispiel wird jedes Jahr von 90.000 Personen besucht. Wenn die räumlichen Kapazitäten ausreichten und das historische Gebäude nicht so fragil wäre, wären es vielleicht drei- oder fünfmal so viele. So gehen viele Menschen enttäuscht am Haus vorbei, weil sie keine Eintrittskarte mehr bekommen können. Das große Interesse an dieser Bibliothek spricht für das Bedürfnis nach einem Ort, an dem man die historische Dimension der kulturellen Überlieferung spüren und sich selber als Teil einer République des Lettres imaginieren kann. Im Gegensatz zu den austauschbaren Räumen, die sonst unseren Alltag bestimmen, den Einkaufszentren, Verkehrszonen, Fernsehstudios oder Computerwelten, ist der Aufenthalt an einem solchen authentischen Ort nicht belanglos.

Der Soziologe Ray Oldenburg hat die Bedeutung von „Dritten Orten“ herausgearbeitet. Neben dem ersten Ort Wohnung und dem zweiten Ort Arbeitsplatz oder Ausbildungsstätte fänden sich Menschen auch an Dritten Orten zusammen, wo sie verweilen und miteinander kommunizieren könnten. Eine solche Funktion hätten etwa Cafés, Friseursalons oder Buchläden. Dritte Orte seien wichtig, um dem schwindenden Gemeinsinn in den modernen Gesellschaften entgegenzuarbeiten. Aber Oldenburgs Dritte Orte sind alles Orte des Konsums. Dabei läge es nahe, der Bibliothek die Rolle eines Dritten Ortes zuzuschreiben und viele Bibliothekare postulieren dies inzwischen mit guten Gründen. Denn die Bibliothek besitzt den besonderen Vorteil, dass in ihren Räumen die kommerziellen Interessen außer Kraft gesetzt sind. An welchen öffentlichen Orten ist das sonst der Fall? Die Bibliothek ist also nicht nur weltanschaulich „neutral“, sondern neutral auch in dem Sinne, dass sie jenseits des ökonomischen Kalküls angesiedelt ist.
Die gesellschaftlich integrative Rolle von Bibliotheken

In wieder anderer Perspektive gilt die Bibliothek als „Treffpunkt mit schwacher Intensität“, weil hier die Begegnungen nicht so formalisiert wie im Arbeitsleben und nicht so intensiv wie im privaten Bereich seien. Dadurch entstehe eine Offenheit für Kontakte und Gespräche, die es anderswo nur selten noch gäbe. Auch das „soziale Kapital“ der Bibliothek wird herausgearbeitet. Die Bibliothek zeichne sich als eine Arena aus, in der gesellschaftlicher Pluralismus erfahren und die Einübung von Respekt vor Andersheit eingeübt werden könne. Der Bibliothek kommt in allen Konzepten eine gesellschaftlich integrative Rolle zu. Es sind Versuche, ihre ausgeprägt soziale Funktion genauer zu beschreiben.

Die Menschen kommen heute aus anderen Gründen in die Bibliothek als früher, weil ein großer Teil ihrer Informationsbedürfnisse durch das Web und die Mobilgeräte erfüllt werden kann. Aber die Welt des Wissens lässt sich nicht ausschließlich auf einem Tablet organisieren. Sie hat noch andere Dimensionen, auch kognitive und soziale Komponenten. Selbst wenn alle Texte maschinenlesbar gemacht sind, werden die Leser nicht wie Maschinen funktionieren. Der reale Ort Bibliothek bleibt, unabhängig von den Medien, die er zugänglich, und jenseits der Begegnungen, die er möglich macht, bedeutungsvoll als ein öffentlicher Ort des Denkens.

Zusammenfassend kann festgehalten werden: 

Die Idee der Bibliothek besteht in der Verantwortung für die Verfügbarkeit von Veröffentlichungen. Ihr Zweck ist, Auskunft zu ermöglichen über den jeweils erreichten Stand der Erkenntnis. Ihr Mittel zum Zweck sind vernetzte Sammlungen mit analogen und digitalen Publikationen. Die Sammlungen müssen in ihr Eigentum übergehen, damit sie dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können. Im Unterschied zu früher kann die Idee der Bibliothek nur noch durch Spezialisierung und Zusammenarbeit, also im System der Bibliotheken realisiert werden.

Die Idee der Bibliothek wird mit den Chancen, die die elektronischen Medien bieten, noch machtvoller werden. Wichtig ist jetzt, dass in Deutschland die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für das Gedeihen der Bibliotheken nötig sind.

Die Merkmale des Internets sind Flüchtigkeit, Nicht-Hierarchie, Ubiquität und Vernetzbarkeit von allem und jedem. Die Merkmale von Bibliotheken sind Dauer, Ordnung, Kontext und Konzentration.

Gepriesen sei die Zeit, die über beides verfügt und es kombinieren kann. Das Signet des berühmten venezianischen Druckers Aldus Manutius aus dem Jahr 1502 zeigt einen Anker, um den sich ein Delphin windet. Das Bild passt gut in unsere Zeit: Der Delphin steht für die Geschmeidigkeit des Internets, der Anker für die Beständigkeit der Bibliothek.
Delphin und Anker von 1502. Aldus Manutius.
Druckersignet von Aldus Manutius, 1502.

Deutschlandfunk 2017
Michael Knoche schreibt in seinem umfassenden Essay über
die Herausforderungen des Internets, unvorstellbare Kosten von wissenschaftlichen Publikationen,
den Mehrwert durch Verlage und über Sinn und Grenzen von Open-Access-Systemen.
Michael Knoche war bis 2016 Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar.
Sein Buch „Die Idee der Bibliothek und ihre Zukunft“ erschien 2018.

 Ende.

Donnerstag, 5. November 2020

Die Zensur von Druckschriften betreffend.


Schreiben, zensieren, drucken, transportieren - oder eben nicht - alles ist hier geregelt.


Verordnungs-Sammlung
für die
Herzogl. Braunschweigischen Lande.
6ter Jahrgang 1819.
Braunschweigische Verordnungssammlung Nr. 6 von 1819.
Verordnungssammlung 1819, Jahrg.6.
Verordnungs-Sammlung
Nro. 10.
Braunschweig, den 2. November 1819.

(21.) Verordnung, die Censur der Druckschriften betreffend.
D. D. Braunschweig, den 25sten October 1819.

Zensur Druckschriften betreffend 1819. § 1.
§ 1. Seite 71
GEORG, von Gottes Gnaden, Prinzregent des vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, auch des Königreichs Hannover, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ec. In vormundschaftlicher Regierung Unsers vielgeliebten Vetters, Herrn Carl, Herzogs zu Braunschweig-Lüneburg. ec.

Da in der 35sten Sitzung der Bundesversammlung vom 20sten September d. J. folgende provisorische Bestimmungen über die Censur und den Debit der Druckschriften beschlossen worden sind:

§. 1.
So lange, als der gegenwärtige Beschluß in Kraft bleiben wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über zwanzig Bogen im Druck stark sind, in keinem Deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmhaltung der Landesbehörden zum Druck befördert werden.

Schriften, die nicht in eine der hier namhaft gemachten Classen gehören, werden fernerhin nach den in den einzelnen Bundesstaaten erlassenen, oder noch zu erlassenden Gesetzen behandelt. Wenn dergleichen Schriften aber irgend einem Bundesstaate Anlaß zur Klage geben; so soll diese Klage im Namen der Regierung, an welche sie gerichtet ist, nach den in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Formen, gegen die Verfasser oder Verleger der dadurch betroffenen Schrift erledigt werden.

§. 2.
Zensur Druckschriften betreffend 1819, Seite 72.
Seite 72.
Die zur Aufrechthaltung dieses Beschlusses erforderlichen Mittel und Vorkehrungen bleiben der nähern Bestimmung der Regierungen anheimgestellt: sie müssen jedoch von der Art seyn, daß dadurch dem Sinne und Zwecke der Hauptbestimmung des §. 1 vollständig Genüge geleistet werde.

§. 3.
Da der gegenwärtige Beschluß durch die unter den obwaltenden Umständen von den Bundesregierungen anerkannte Nothwendigkeit vorbeugender Maßregeln gegen den Mißbrauch der Presse veranlaßt worden ist: so können die auf gerichtliche Verfolgung und Bestrafung der im Wege des Drucks bereits verwirklichten Mißbräuche und Vergehungen abzweckenden Gesetze, insoweit sie auf die im §. 1. bezeichneten Classen von Druckschriften anwendbar seyn sollen, so lange dieser Beschluß in Kraft bleibt, in keinem Bundesstaate als zureichend betrachtet werden.

§. 4.
Zensur Druckschriften betreffend 1819, Seite 73.
Seite 73.
Jeder Bundesstaat ist für die unter seiner Oberaufsicht erscheinenden, mithin für sämmtliche, unter der Hauptbestimmung des §. 1 begriffenen Druckschriften, insofern dadurch die Würde oder Sicherheit anderer Bundesstaaten verletzt, die Verfassung oder Verwaltung derselben angegriffen wird, nicht nur den unmittelbar Beleidigten, sondern auch der Gesammtheit des Bundes verantwortlich.

§. 5.
Damit aber diese, in dem Wesen des Deutschen Bundesvereins gegründete, von dessen Fortdauer unzertrennliche, wechselseitige Verantwortlichkeit nicht zu unnützen Störungen des zwischen den Bundesstaaten obwaltenden freundschaftlichen Verhältnisses Anlaß geben möge, so übernehmen sämmtliche Mitglieder des Deutschen Bundes die feierliche Verpflichtung gegen einander, bei der Aufsicht über die in ihren Ländern erscheinenden Zeitungen, Zeit- und Flugschriften mit wachsamen Ernste zu verfahren, und diese Aufsicht dergestalt handhaben zu lassen, daß dadurch gegenseitigen
Klagen und unangenehmen Erörterungen aus jede Weise möglichst vorgebeugt werde.

§. 6.
Zensur Druckschriften betreffend 1819, Seite 74.
Seite 74.
Damit jedoch auch die durch gegenwärtigen Beschluß beabsichtigte allgemeine und wechselseitige Gewährleistung der moralischen und politischen Unverletzlichkeit der Gesammtheit und aller Mitglieder des Bundes nicht aus einzelnen Punkten gefährdet werden könne; so soll in dem Falle, wo die Regierung eines Bundesstaates sich durch die in einem andern Bundesstaate erscheinenden Druckschriften verletzt glaubte, und durch freundschaftliche Rücksprache oder diplomatische Correspondenz zu einer vollständigen Befriedigung und Abhülfe nicht gelangen könnte, derselben ausdrücklich vorbehalten bleiben, über dergleichen Schriften Beschwerde bei der Bundesversammlung zu führen, letztere aber sodann gehalten seyn, die angebrachte Beschwerde commissarisch untersuchen zu lassen, und wenn dieselbe gegründet befunden wird, die unmittelbare Unterdrückung der in Rede stehenden Schrift, auch wenn sie zur Classe der periodischen gehört, aller fernern Fortsetzung derselben, durch einen entscheidenden Ausspruch zu verfügen.
Die Bundesversammlung soll außerdem befugt seyn, die zu ihrer Kenntniß gelangenden, unter der Hauptbestimmung des §. 1 begriffenen Schriften, in welchem Deutschen Staate sie auch erscheinen mögen, wenn solche, nach dem Gutachten einer von ihr ernannten Commission, der Würde des Bundes, der Sicherheit einzelner Bundesstaaten oder der Erhaltung des Friedens und der Ruhe in Deutschland zuwiderlaufen, ohne vorhergegangene Aufforderung aus eigener Autorität durch einen Ausspruch, von welchem keine Appellation statt findet, zu unterdrücken, und die betreffenden Regierungen sind verpflichtet, diesen Ausspruch zu vollziehen.

§. 7.
Zensur Druckschriften betreffend 1819, Seite 75.
Seite 75.
Wenn eine Zeitung oder Zeitschrift durch einen Ausspruch der Bundesversammlung unterdrückt worden ist; so darf der Redacteur derselben binnen 5 Jahren in keinem Bundesstaate bei der Redaction einer ähnlichen Schrift zugelassen werden.
Die Verfasser, Herausgeber und Verleger der unter der Hauptbestimmung des §. 1 begriffenen Schriften bleiben übrigens, wenn sie den Vorschriften dieses Beschlusses gemäß gehandelt haben, von aller weiteren Verantwortung frei, und die im §. 6 erwähnten Aussprüche der Bundesversammlung werden ausschließend gegen die Schriften, nie gegen die Personen gerichtet.

§. 8.
Sämmtliche Bundesglieder verpflichten sich, in einem Zeitraume von zwei Monaten die Bundesversammlung von den Verfügungen und Vorschriften, durch welche sie dem §. 1 dieses Beschlusses Genüge zu leisten gedenken, in Kenntniß zu setzen.

§. 9.
Zensur Druckschriften betreffend 1819, Seite 76.
Seite 76.
Alle in Deutschland erscheinende Druckschriften, sie mögen unter den Bestimmungen dieses Beschlusses begriffen seyn, oder nicht, müssen mit dem Namen des Verlegers, und, insofern sie zur Classe der Zeitungen oder Zeitschriften gehören, auch mit dem Namen des Redacteurs versehen seyn. Druckschriften, bei welchen diese Vorschrift nicht beobachtet ist, dürfen in keinem Bundesstaate in Umlauf gesetzt, und müssen, wenn solches heimlicher Weise geschieht, gleich bei ihrer Erscheinung im Beschlag genommen, auch die Verbreiter derselben, nach Beschaffenheit der Umstände, zu angemessener Geld- oder Gefängnißstrafe verurtheilt werden.

§. 10.
Der gegenwärtige einstweilige Beschluß soll, vom heutigen Tage an, fünf Jahre lang in Wirksamkeit bleiben. Vor Ablauf dieser Zeit soll am Bundestage gründlich untersucht werden, auf welche Weise die, im 18ten Artikel der Bundesacte in Anregung gebrachten, gleichförmigen Verfügungen über die Preßfreiheit in Erfüllung zusetzen seyn möchten, und demnächst ein Definitiv-Beschluß über die rechtmäßigen Grenzen der Preßfreiheit in Deutschland erfolgen.
so wollen Wir, in Gemäßheit desselben, Folgendes hierdurch verordnen und festsetzen:

Zensur Druckschriften betreffend 1819, Seite 77.
Seite 77.
Erstens: So lange der vorstehende Beschluß seine Kraft behalten wird, dürfen die im §. 1 bezeichneten Schriften nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung der von Uns bestellten Censoren gedruckt werden.

Zweitens: Für die Städte, in welchen sich Druckereien befinden, nämlich Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt und Blankenburg, sollen zu diesem Ende Censoren bestellt, und deren Ernennung zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden.

Drittens: Dieselben werden vorläufig, statt weiterer Instructionen, auf den Inhalt des vorstehenden Beschlusses der Deutschen Bundesversammlung zur genauesten Befolgung verwiesen.

Viertens: Was diejenigen Schriften betrifft, welche zu der Classe der im §. 1 des Beschlusses erwähnten nicht gehören, so bleibt es bei den Bestimmungen der Censur-Verordnung vom 28sten März 1814, so wie es auch bis auf Weiteres bei den Bestimmungen des §. 5 Nr. 1 und 3 derselben, in Ansehung der darin für besondere Gegenstände bestimmten Censur-Behörden, und übrigens denjenigen Verfügungen sein Bewenden behält, welche in Folge dieser Verordnung bereits erlassen sind.

Zensur Druckschriften betreffend 1819, Seite 78.
Seite 78.
Fünftens: Das in gedachter Verordnung wegen der Censur vorgeschriebene Verfahren, so wie auch die darin den Censur-Behörden zugebilligte Gebühr, sind auch auf die nach vorstehendem Beschlusse der Censur unterliegenden Schriften anwendlich.

Sämmtliche hiesige Landeseinwohner, besonders aber die Obrigkeiten, Censoren, Buchhändler und Buchdrucker haben hienach sich gebührend zu achten.

Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Fürstl. Geheimen Canzlei-Siegels.


Braunschweig, den 25sten October 1819.

Auf Höchsten Special-Befehl
v. Schmidt-Phiseldeck.            v. Schleinitz.

Ende.